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Dienstag, 24.7.2012

Bundesgericht: Machtwort im Schulstreit Grindel

Die Solothurner Gemeinde Grindel muss mit der Solothurner Gemeinde Bärschwil einen Schulkreis bilden. Sie darf ihre Primarschüler nicht in ein Nachbardorf im Kanton Baselland schicken. Das Bundesgericht stützt mit diesem Urteil einen Entscheid der Solothurner Regierung.

Grindel muss künftig einen Schulkreis mit Bärschwil bilden. (Keystone Symbolbild)

Die Gemeinde Grindel hatte bis vor Bundesgericht gegen die Schulkreisbildung mit Bärschwil gekämpft. Ihre Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. Der Entscheid des Bundesgerichts lasse die vom Kanton angeordnete Schulkreisbildung als vernünftige Schulplanung gelten, teilt das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn mit.

Damit sei der Schulkreis Grindel-Bärschwil umzusetzen. Die beiden Gemeinden betreiben bereits heute gemeinsam den Kindergarten und mit Kleinlützel zusammen eine Schulleitung. Die Gemeinde Grindel hätte jedoch einen interkantonalen Schulkreis mit der basellandschaftlichen Gemeinde Wahlen bevorzugt.

Rechtsstreit noch nicht ganz zu Ende
Der langjährige Konflikt um den Schulkreis ist damit schulrechtlich abgeschlossen. Noch nicht entschieden hat das Bundesgericht über eine gemeinderechtliche Beschwerde von Grindel.

Die Gemeindeversammlung hatte sich für eine Schulkreisbildung mit Wahlen ausgesprochen. Dieser Entscheid wurde im Januar vom Kanton aufgehoben, weil er der regierungsrätlichen Anordnung widersprach. Gegen diese Aufhebung legte die Gemeinde Beschwerde ein und ging erneut bis vor Bundesgericht. (ackn/ sda)

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