Gesetzesänderung für Jura-Abstimmung
Geändert werden muss namentlich das Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel. Die Revision soll die Rechtsgrundlagen schaffen, die für die Durchführung einer Volksabstimmung im Berner Jura erforderlich sind, teilte die Regierung am Freitag mit.
Abstimmung zur Lösung der Jurafrage
Die Gesetzesrevision ist eine Folge der Absichtserklärung vom vergangenen Februar. In dieser haben sich die Regierungen der Kantone Bern und Jura geeinigt, im Berner Jura und im Kanton Jura gleichzeitig zwei Volksabstimmungen durchzuführen über die Zukunft des Juras. Damit soll der Jurakonflikt ein für allemal gelöst werden (haym, sda)
