Flexibleres Rentenalter für Angestellte der Stadt Bern
Neu ist die Weiterarbeit per Gesuch bis zum 65. Altersjahr möglich, allenfalls sogar darüber hinaus, wie die Berner Stadtregierung am Freitag mitteilte. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadtverwaltung ein Bedürfnis dafür sieht und dass die Gesuchsteller fit und kompetent sind. Grundsätzlich bleibt aber die Altersgrenze bei 63 Jahren.
Stadtrat hat das letzte Wort
Im März hatte der Stadtrat ein neues Personalvorsorgereglement verabschiedet, das die Altersleistungen für die städtischen Angestellten flexibilisierte. Damit diese Flexibilisierung nicht durch starre Regeln für den Altersrücktritt verhindert wird, beantragt der Gemeinderat nun die Teilrevision des Personalreglements. Die Widersprüche zwischen Personalreglement und Personalvorsorgereglement würden damit nun beseitigt, schreibt der Gemeinderat. Beide Vorlagen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. (haym, sda)
