Mein Wille zählt - auch in der Psychiatrie
Psychiatriepatienten sollen bestimmen können, welche medizinischen Massnahmen sie wünschen und welche nicht, auch wenn sie zwischenzeitlich ihre Zurechnungsfähigkeit verlieren. Der Kanton Freiburg verteilt eine entsprechende Informationsbroschüre an Betroffene, Angehörige und Pflegepersonal.
Damit setzt Freiburg auch in der Psychiatrie um, was das neue eidgenössische Erwachsenenschutzgesetz ab 2013 verlangt. Dieses will die Rechte der Patienten fördern. Freiburg sei mit diesem Vorgehen vorbildlich für andere Kantone, heisst es bei Pro Mente Sana, der schweizerischen Stiftung, welche die Interessen von psychisch kranken Menschen vertritt. (muep)
