«Appenzeller Käse» blitzt vor Bundesgericht ab
Umstrittener Appenberg (zvg)
Urs Glauser, Inhaber der gleichnamigen Käserei in Oberhünigen BE, darf weiterhin die Marke «Appenberger Käse» gebrauchen, bestätigte Simon Jenni, Rechtsvertreter von Glauser, eine Mitteilung des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes (LID).
Zwei gleichartige Produkte
Als Urs Glauser seinen Käse als Marke eintragen liess, leitete die Sortenorganisation Appenzeller Käse ein Widerspruchsverfahren ein und blitzte damit beim Institut für Geistiges Eigentum ab. Im März 2011 fochten die Anwälte der beiden Käseproduzenten ihren Zwist vor dem Innerrhoder Kantonsgericht aus. Das Gericht entschied, die Käserei Urs Glauser dürfe ihren Käse weiterhin «Appenberger Käse» nennen. Es wies die Klage der Sortenorganisation Appenzeller Käse ab. Die Sortenorganisation zog die Klage ans Bundesgericht weiter. Die Begründung: Würde «Appenberger Käse» zugelassen, wäre die Exklusivität des Appenzeller Käses dahin. Die Produkte seien gleichartig, es bestehe Verwechslungsgefahr. (trap, sda)
