Mildere Strafen für linke Demonstranten
Das sagte der Leiter der Strafabteilung des Kreisgerichts Rheintal am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die drei Angeschuldigten hatten die gegen sie verhängte bedingte Geldstrafen von 20 Tagessätzen und Bussen von 1000 Franken wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und wegen Hausfriedensbruchs nicht akzeptiert. Sie fochten den Strafbefehl an.
Unberechtigt ein Areal betreten
Die rechtsextreme «Europäische Aktion» hatte im September zu einem Europa-Fest in den Kanton St. Gallen eingeladen. Dagegen wehrten sich Linksaktivisten mit einer Demonstration. Dabei betraten sie unberechtigt ein Areal. Dessen Besitzer erstattete eine Anzeige.
40 Strafbefehle ausgesprochen
Von den über 40 Frauen und Männern wehrten sich anfänglich 29 gegen den Strafbefehl. Das Kreisgericht Rheintal traktandierte im März 20 Verhandlungen. Das Gros der bestraften Demonstranten zog entweder die Beschwerde gegen den Strafbefehl zurück, die anderen erschienen nicht vor dem Kreisgericht. Ihre Strafbefehle sind nun rechtskräftig.
Weiterzug ans Kantonsgericht
Die drei Demonstranten, die vor Gericht erschienen, wurden schuldig gesprochen. Gemäss Richter wurden ihre Geldstrafen und Bussen zwar herabgesetzt, weil aber neue Verfahrenskosten hinzukommen, müssen die drei Beschwerdeführer nun mehr bezahlen als auf dem Strafbefehl stand. Einer der Demonstranten zieht vor das Kantonsgericht. (bram, sda)
