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Sonntag, 6.5.2012

Kein Kampfhunde-Verbot im Kanton Glarus

Im Kanton Glarus werden Kampfhunde nicht verboten. Die Landsgemeinde ersetzte das Verbot am Sonntag durch eine Bewilligungspflicht.

Die Landsgemeinde kippt das Kampfhunde-Verbot. (SRF)

40 Minuten wurde im Ring über das Verbot von Kampfhunden diskutiert. Am Schluss wurde es knapp: Drei Mal musste abgestimmt werden, bis das Resultat feststand. Die Stimmberechtigten kippten das Verbot für die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial jedoch und entschieden sich für eine Bewilligungspflicht.

Eine Bewilligung vom Kantonstierarzt braucht es in Zukunft im Glarnerland nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie für die Haltung von mehr als einem Hund pro Haushalt. Die Einzelheiten muss nun die Regierung regeln. Sie hat Hundetypen mit besonders hohem und mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu bezeichnen.

15 Sachgeschäfte abgewickelt
Bei regnerisch-kühlem Wetter behandelte die Landsgemeinde in dreieinhalb Stunden 15 Sachgeschäfte. Fast alle Vorlagen wurden im Sinne von Regierung und Parlament verabschiedet. Neben den Vorschriften zur Hundehaltung wurde einzig das Lotteriegesetz materiell verändert. Das Volk entschied, dass unverändert die Regierung und nicht neu das Parlament den Verteilschlüssel für die Gelder bestimmt.

ÖV-Vorlage angenommen
Zugestimmt wurde dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der jährliche Rahmenkredit wird ab 2014 um eine auf rund sieben Millionen Franken erhöht, womit zwischen Ziegelbrücke und Schwanden ein Halbstundentakt erreicht wird. Keine Chance hatte ein Antrag auf die Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung. Umstritten war die Einführung der Schulsozialarbeit. Anträge auf Streichung oder Rückweisung des Geschäfts an die Regierung wurden aber verworfen. (zuers/sda)

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