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Mittwoch, 8.8.2012

Arzt vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Macht sich ein Hausarzt strafbar, wenn er eine Patientin als fahrfähig beurteilt und diese dann mit dem Auto einen schweren Unfall verursacht? Nein, sagte das Bezirksgericht Frauenfeld am Mittwoch und sprach einen Arzt von der Anklage frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen und eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken beantragt. Der Arzt stand am Mittwoch in Frauenfeld vor Gericht. Eine heute 55-jährige Patientin, die der Angeklagte seit 1983 als Hausarzt betreute, erlitt im Jahr 2001 durch einen Arbeitsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Frau litt danach an plötzlich auftretenden, ungeklärten «Aussetzern» ihres Bewusstseins.

Radfahrer schwer verletzt
2005 führte der Arzt mit der Frau eine Fahrprobe mit deren Auto durch. Er attestierte ihr, sie könne fahren, sofern sie sich nicht schwindlig oder schläfrig fühle. In der Folge überprüfte der Arzt die Fahrfähigkeit seiner Patientin nicht mehr neu.

Ende August 2007 verursachte die Frau in Frauenfeld einen schweren Unfall. Vermutlich wegen einer kurzzeitigen Bewusstlosigkeit, kam sie mit ihrem Auto auf die Gegenspur und prallte frontal in einen korrekt fahrenden 16-jährigen Velofahrer. Dieser erlitt schwere Verletzungen am Kopf und am Oberkörper, welche zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führten. Die Unfallverursacherin wurde vom Bezirksgericht Frauenfeld kürzlich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Regelmässige Überprüfung versäumt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Hausarzt eine Mitschuld am Unfall vor. Der Arzt habe es versäumt, die Fahrfähigkeit seiner Patientin nach 2005 weiterhin regelmässig zu überprüfen. Eine gewissenhafte Prüfung hätte, laut Anklageschrift, dazu geführt, dass die Frau nicht mehr hätte fahren dürfen. 2004 habe ein anderer Arzt in einem Bericht die Frau aus neurologischen Gründen als fahrunfähig beurteilt. Auch als die Patientin 2005 in psychiatrischer Behandlung war und einen Suizidversuch beging, habe der Angeklagte die Fahrfähigkeit nicht neu überprüft.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Arzt selber erklärte dem Gericht, er habe keine Zweifel an der Fahrfähigkeit der Patientin gehabt. Er fühle sich moralisch mitverantwortlich, räumte der Angeklagte ein. Das Gericht sprach den Arzt nach kurzer Beratung frei. Der Arzt hätte der Patientin zwar keine Fahrfähigkeit attestieren dürfen, sagte der Vorsitzende. Er habe aber den «Aussetzer» der Lenkerin, der zum Unfall führte, nicht voraussehen können. Der Arzt sei nicht verantwortlich dafür, dass die Frau trotz Beschwerden Auto gefahren sei. Das Gericht sprach dem Arzt eine Entschädigung zu. Eine Forderung des Velofahrers von 30'000 Franken Schmerzensgeld sei zurückgezogen worden, sagte der Gerichtspräsident. (sda, wehm)

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