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Letztes Update: Samstag, 19.5.2012

Fackelwerfer-Prozess: 2 Jahre Gefängnis bedingt

Im Fackelwerfer-Prozess hat das Bezirksgericht Zürich einen 24-jährigen FCZ-Fan zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Eine bedingte Strafe deshalb, weil der 24-jährige Angeklagte noch keine Vorstrafen hatte.

Das Skandalderby vom 2.Oktober 2011: Eine brennende Fackel fliegt mitten in den GC-Fansektor (keystone)

Der Angeklagte hatte im Oktober 2011 am Derby GC-FCZ im Zürcher Letzigrund-Stadion eine brennende Fackel mitten in den GC-Fan-Sektor geworfen. Es gab dabei einen leicht Verletzten. Es hätte aber viel schlimmer kommen können, sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Deshalb auch sein Strafantrag wegen versuchter, schwerer Körperverletzung. Und er verlangte, dass der Fackelwerfen die Hälfte der zweijährigen Strafe auch absitzen soll.

Strittig: Wie gefährlich war die Fackel?
Der Verteidiger des geständigen Fackelwerfers bestritt, dass dieser mit dem Fackelwurf Leben gefährdet hatte oder schweren Verletzungen in Kauf genommen habe. Das zeige das Beispiel des GC-Fans, der tatsächlich von der Fackel seines Mandanten getroffen wurde. Er plädierte deshalb für eine Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung und Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz.

Der Angeklagte selber zeigte sich vor Gericht reuig. Es tue ihm leid, was er getan habe und er müsse mit den Folgen jetzt leben. Er beteuerte aber, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, mit der Fackel jemanden zu verletzen.

Die letzte Chance
In seinem Urteil folgte das Gericht aber den Argumenten des Staatsanwalts. Auch die Richter sahen im Fackelwurf eine Gefährdung des Lebens. Sie verurteilten den Angeklagten deshalb zu zwei Jahren Gefängnis, sprachen die Strafe aber bedingt aus. Das darum, weil der Angeklagte keine Vorstrafen hat und einer geregelten Arbeit nachgeht. Der Angeklagte muss also nicht ins Gefängnis. Er dürfe sich in der Probezeit von drei Jahren aber nicht das geringste zuschulden kommen lassen, stellte die vorsitzende Richterin klar. (frip, seib)

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