Geldstrafe für Zürcher Fotograf und «Polizeischreck»
Der jüngste Fall geht zurück auf die Besetzung des alten Fussballstadions Hardturm im Juli 2008. Rosza, der als Fotograf anwesend war, geriet in eine Auseinandersetzung mit zwei Polizisten.
Laut Anklage wehrte er sich gegen eine Personenkontrolle. Dabei soll er die Polizisten getreten und einen auch angespuckt haben. In all diesen Punkten sprach die Einzelrichterin Rosza schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken (50 Tagessätze à 30 Franken). In weiteren Anklagepunkten sprach sie ihn frei.
«Urteil gegen die Pressefreiheit»
Rosza kündigte an, dass er den Fall weiterziehen werde. Die Probezeit über zwei Jahre bedeute für ihn ein faktisches Berufsverbot. Das Urteil richte sich deshalb auch gegen die Pressefreiheit.
Klaus Rosza steht mit der Polizei seit den Jugendunruhen anfangs der 80er Jahre im Clinch. Es gab in diesem Zusammenhang schon mehrere Verfahren, die bisher meistens zu seinen Gunsten ausgingen. (kueh)
