Bundesgericht lässt Zürcher Gemeinden abblitzen
Sieben reiche Zürcher Gemeinden gingen vor Bundesgericht. Sie wollten, dass der neue Finanzausgleich im ersten Jahr auf eine andere Berechnungsgrundlage abgestützt wird. Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab.
Seit einem Jahr werden im Kanton Zürich die Gelder zwischen den Gemeinden im Finanzausgleich neu verteilt. Um die Finanzkraft der Gemeinden festzulegen, griff der Kanton Zürich auf die Zahlen der letzten drei Jahre der Gemeinden zurück, nicht wie bis anhin, nur auf die Zahlen des Vorjahres.
Diese Berechnungsart gehe so in Ordnung, befand nun das Bundesgericht. Die Kläger-Gemeinden, angeführt von Rüschlikon, haben auf der ganzen Linie verloren. Der Kanton geht als Sieger hervor, er muss nicht über die Bücher.(kerf)
