Ex-Anlagechef BVK: Staatsanwalt fordert 6 Jahre Haft
Habe das Amt «nach bestem Wissen und Gewissen» ausgeführt. Der Ex-Anlagechef der BVK auf dem Weg zum Bezirksgericht. (Keystone)
Der Staatsanwalt ging damit über die Höchststrafe für Bestechung von fünf Jahren hinaus. Er begründete dies mit der jahrelangen und systematischen Korruption, die der Angeklagte verübt habe. Für einen der drei Mitangeklagten verlangte die Staatsanwaltschaft drei Jahre teilbedingt und eine Ersatzforderung in der Höhe von rund 3,7 Millionen Franken. Die beiden anderen Angeklagten sollen mit 18 beziehungsweise 14 Monaten bedingt bestraft werden.
Schnippische Antworten - Ermahnung vom Richter
Am Mittwoch war zuerst der Hauptangeklagte von den Richtern befragt worden. Im Grossen und Ganzen zeigte er sich geständig. Einzig mit der Summe der Bestechungsgelder war der 57-jährige Ex-Anlagechef nicht einverstanden. Sie sei kleiner gewesen.
Bei der Befragung gab der Angeklagte an, es seien weniger Bestechungsgelder geflossen als 1,6 Millionen Franken. Ausserdem habe er sein Amt bei der BVK nach «bestem Wissen und Gewissen» ausgeführt. Er liess auch durchblicken, dass er die Aufträge auch ohne Bestechungsgelder an dieselben Leute vergeben hätte. Vor Gericht vermochte sich der Ex-Anlagechef an diverse Einzelheiten nicht mehr zu erinnern. Der Angeklagte zeigte ausserdem schlechte Manieren: Wegen zum Teil schnippischen Antworten wurde er vom Richter ermahnt, er solle sich zusammennehmen.
«Das war keine Bestechung»
Ebenfalls vor Gericht erschienen drei ehemalige Geschäftspartner, die den Ex-Anlagechef mit insgesamt 1,2 Millionen Franken bestochen haben sollen. Mit der Bestechung wollten sie sicherstellen, dass ihre Wünsche bei der Anlage von BVK-Geldern berücksichtigt werden. Bei der Befragung gaben sie zwar zu, dem Hauptangeklagten Geld zugesteckt zu haben - dabei habe es sich aber nicht um Bestechung gehandelt. Alle drei erachten sich als unschuldig.
Geldübergaben in teuren Restaurants
1,6 Millionen Franken Bestechungsgelder soll der Hauptangeklagte insgesamt entgegengenommen haben. Die Gelder wurden ihm seinerzeit in Couverts bei Mittagessen in teuren Restaurants überreicht. Abgesehen von der Annahme von Bestechungsgeldern, bescherte der Angeklagte der BVK mit riskanten Anlageentscheiden einen grossen finanziellen Schaden. Er muss sich deshalb wegen passiver Bestechung, ungetreuer Amtsführung, gewerbsmässiger Geldwäscherei und Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Der Prozess dauert drei Tage. (kerf)
