Stichwort: Schenkkreis
Schenkkreise sind verboten und finanziell gefährlich: Die meisten Mitglieder stehen am Schluss mit leeren Taschen da. (Keystone)
Weiterführende Informationen zum Thema «Schenkkreise»:
Schenkkreise werden auch unter anderen Bezeichnungen geführt, wie zum Beispiel «Jump», «Herzkreis», «Unternehmerkreis» oder «Cash Gifting» (Bezeichnungen gemäss Wikipedia). Die Organisation ist dabei in etwa immer gleich.
Schneeball-System: Die obersten «sahnen ab»
Es gibt verschiedene Hierarchiestufen. Auf der ersten Stufe steht ein Mitspieler, der sich von acht Teilnehmern der vierten Stufe Geld «schenken» lässt. Die Höhe der Schenkbeträge kann dabei variieren. Der Spieler der ersten Stufe scheidet aus.
Die Spieler der ursprünglich zweiten Stufe stehen nun auf der ersten Stufe und lassen sich ebenfalls von acht neu angeworbenen Teilnehmern Geld «schenken». Um den Kreis am Laufen zu halten, müssen immer wieder neue Teilnehmer angeworben werden.
Esoterischer Anstrich bei vielen Schenkkreisen
Viele Kreise haben laut Experten einen esoterischen Anstrich. Interesse wird geweckt mit Begriffen wie «Gruppenenergie», «Freundschaft» oder «positive Erfahrungen».
In Tat und Wahrheit aber gehen bei dem Pyramidensystem die meisten Mitspieler leer aus. Der Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen schreibt dazu: «Einige wenige, die früh einsteigen, machen den grossen Reibach. Aber die grosse Masse, die später dazu kommt, ist ihr Geld los.»
Es ist unmöglich, ausreichend neue Mitglieder zu werben
Die Rechnung ist einfach und beeindruckend: Wenn alle drei Runden acht Mal mehr Mitspieler notwendig sind, dann steigt die Zahl der notwendigen neuen Mitglieder potentiell wie folgt an: Nach der 1. Runde braucht es 8 neue Mitglieder, nach der zweiten Runde bereits 64 neue Mitglieder.
Nach der 5. Runde wären bereits knapp 33'000 neue Mitglieder notwendig, nach der 10. Runde bräuchte es demnach sogar über eine Milliarde neue Mitglieder!
Rechtslage in der Schweiz: Schenkkreise sind verboten
Schenkkreise sind in der Schweiz verboten. Das bestätigt die Rechtslage (Lotteriegesetz) und wurde vom Bundesgericht mehrmals bestätigt. Illegal und damit strafbar sind die Gründung, jede Art der Beteiligung an der Organisation von derartigen Veranstaltungen und auch die Werbung für solche Veranstaltungen.
Gemäss Bundesgericht ist es auch verboten, selber Geld in einen solchen Schenkkreis einzubezahlen. Und: Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Das Bundesgericht sagt dazu: «Wer sich mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst hätte schützen bzw. den Irrtum durch ein Minimum zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können, wird strafrechtlich nicht geschützt.» (velm)
