Führer der Jungfrau-Tour freigesprochen
Ankläger Maurus Eckert nimmt Stellung zu seiner Niederlage. (Keystone)
Freisprüche im Jungfrau-Prozess: Die Begründung
Im grössten Militärprozess der letzten Jahre sind die beiden Bergführer der verhängnisvollen Jungfrau-Tour vom Juli 2007 auf der ganzen Linie freigesprochen worden. Der 47-jährige Bergführer erhält 75'000 Franken, der 34-jährige 90'000 Franken, wie der Vorsitzende des Militärgerichts 7 in Chur ausführte.
Enttäuschung bei Angehörigen
Die Angehörigen der verstorbenen Rekruten reagierten fassungslos auf den Freispruch. Viele verliessen den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung am Freitagabend unter Tränen.
«Ich akzeptiere, dass es in den Bergen ein Restrisiko gibt. Aber es darf nicht sein, dass in diesem Fall die Bergführer unschuldig sind», sagte Urs Zurbriggen, der seinen Bruder verlor. Das Urteil sei gegen jeden gesunden Menschenverstand und für ihn schwer nachvollziehbar.
«Meinen Sohn kann mir kein Urteil zurückgeben, egal wie es ausfällt», sagte Philippe Baillifard, Vater eines verunglückten Rekruten zum Freispruch. Der Prozess habe ihm die Möglichkeit gegeben, einen Einblick in die Expertengutachten zu bekommen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von fünf Tagen angefochten werden. Der Ankläger wollte sich dazu noch nicht festlegen.
Beim Unglück vom Juli 2007 waren fünf Rekruten sowie ein Wachtmeister bei einer Gipfeltour auf der Jungfrau in einer Lawine ums Leben gekommen. Sie stürzten in zwei Seilschaften rund 1000 Meter in die Tiefe. Sechs weitere Wehrmänner sowie die beiden Bergführer überlebten.
Das Gericht ging wie die Anklage von einem Lawinenunfall aus. Die These von einem Mitreiss-Unfall fand in der Urteilsbegründung keine Erwähnung.
Risikogrenze nicht überschritten
Der Entscheid, mitten durch einen Steilhang direkt zum Jungfrau-Gipfel aufzusteigen, sei zwar objektiv falsch gewesen. Fahrlässige Tötung hätte laut dem Gericht jedoch bedeutet, dass die Bergführer die Folgen pflichtwidrig nicht bedacht und sie die Risikogrenzen überschritten hätten.
Das war nach Einschätzung der Richter nicht der Fall. Die Angeklagten hätten am Vortag sowie am Unfalltag kein einziges Alarmzeichen für Lawinen wahrgenommen. Somit hätten die Bergführer nicht pflichtwidrig gehandelt, als sie die Lawinengefahr mit «mässig» einstuften.
Opfer einer schwachen Schneeschicht
Letztlich seien die abgestürzten Wehrmänner Opfer einer seltenen «heimtückischen Schwachschicht» im Schnee geworden, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die Bergführer hätten von einem im Sommer üblichen raschen Abklingen der Lawinengefahr ausgehen können.
Zwischen neun Monaten und Freispruch
Die Anklage hatte am Freitagvormittag für beide Alpinisten eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten und Bussen von 1500 Franken verlangt. Sie warf den Alpinisten vor, die Lawinengefahr auf dem Rottalsattel vor dem 45 Grad steilen Hang zum Jungfrau-Gipfel falsch beurteilt zu haben.
Die Verteidiger der Bergführer hatten Freisprüche gefordert. Die Alpinisten hätten keine Fehler gemacht. Sie hätten die Lawinengefahr nach allen Regeln der Kunst beurteilt. Die verhängnisvolle «Falle» im Hang habe nicht erkannt werden können.
Gedenktafel für Opfer
«Ich denke jeden Tag an die Verunglückten. Sie waren meine Freunde geworden», sagte der 47-jährige Bergführer in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung. Er dankte den Angehörigen dafür, ihn im Vorfeld des Prozesses nicht vorverurteilt zu haben.
Der mitangeklagte 34-jährige Berufsunteroffizier sagte, es schmerze ihn unendlich, dass sechs aufgestellte Bergkameraden ihr Leben verloren hätten. Er habe an der Unfallstelle im Gipfelhang der Jungfrau eine Gedenktafel befestigt.
Zweiter schwerer Militär-Unfall
Der Unfall an der Jungfrau war nach dem Schlauchboot-Unglück auf der Kander der zweite schwere Militär-Unfall der letzten Jahre, der von der Militärjustiz beurteilt werden musste. Beide Fälle hatten in der Schweiz grosse Betroffenheit ausgelöst.
Der verantwortliche Hauptmann beim Schlauchboot-Unfall im Juni 2008 auf der Kander war zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten und 100 Franken Busse verurteilt worden. Bei ihm waren die Richter von einem schweren Verschulden ausgegangen. (nab, sda)
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