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  • Schweiz:

Dienstag, 14.6.2011

Bundesrat will Personenfreizügigkeit nicht lockern

Die Personenfreizügigkeit mit der EU soll nicht überarbeitet werden. Dies hat die Schweiz der Union in Brüssel mitgeteilt. EU-Bürger hätten ein faktisches Niederlassungsrecht samt Zugang zur Sozialhilfe erhalten sollen.

Mario Gattiker, Vizedirektor des Bundesamtes für Migration

Die Schweiz will mit der EU nicht über eine Revision eines Teils des Personenfreizügigkeitsabkommen verhandeln. Das teilte die Schweizer Delegation am Dienstag im Gemischten Ausschuss in Brüssel der EU-Seite mit.

Konkret geht es um die sogenannte EU-Unionsbürgerrichtlinie, die seit 2004 die Einreise und den Aufenthalt der Bürger innerhalb der EU regelt. Die EU wünschte sich, dass die Schweiz diese Richtlinie übernimmt.

Schweizer Sozialhilfe für EU-Bürger
Das hätte vor allem ausländerrechtliche Anpassungen zur Folge gehabt. Unter anderem wären die Ausdehnung des Familiennachzugs oder die Regelungen des Aufenthalts bezüglich registrierter Partnerschaften und im Scheidungsfall betroffen gewesen. Zudem hätten zusätzliche Personengruppen die Möglichkeit bekommen, Sozialhilfe zu beziehen.

Der Bundesrat habe am letzten Freitag entschieden, auf «die Aufnahme von Verhandlungen für eine Revision von Anhang I des Personenfreizügigkeitsabkommens zu verzichten», sagte Mario Gattiker, Delegationsleiter und Vizedirektor des Bundesamtes für Migration, vor Schweizer Medienvertretern in Brüssel.

Das sei der EU-Delegation nun mitgeteilt worden. Die Schweiz habe keine Verpflichtung, den Anhang I zu revidieren. Das sei ein souveräner Entscheid des Bundesrates, «auch eingedenk des momentanen europapolitischen Umfelds», sagte Gattiker weiter.

Zwar anerkenne die Schweiz durchaus, dass die Richtlinie auch Erleichterungen im Bereich Bewilligungswesen mit sich bringen würde. Aber gleichzeitig gehe sie mit dem Begriff «Unionsbürger», der für die Schweiz fremd sei, über den Begriff «Arbeitnehmer» hinaus, wie er im Freizügigkeitsabkommen festgehalten ist.

Die ablehnende Haltung der Schweiz wurde von der EU zur Kenntnis genommen. Die Schweiz habe ihre Meinung «unmissverständlich» kundgetan, hiess es in Kommissionskreisen in Brüssel. Allerdings wurde betont, die EU-Seite habe von der Schweiz nie «formell» eine Übernahme gefordert.

Flankierende Massnahmen
Angesichts der verschiedenen nationalen Vorstösse und Volksbegehren zur Personenfreizügigkeit wies die Schweizer Delegation die EU-Kommission laut Gattiker darauf hin, dass diese ernst genommen werden müssten, um den bilateralen Weg und die Personenfreizügigkeit zu sichern.

Diese Schilderung der innenpolitischen Situation ging nach Angaben eines EU-Beamten einher mit der Bemerkung von Schweizer Seite, dass der Bundesrat zur Personenfreizügigkeit stehe. Eine mögliche Neuverhandlung oder Kündigung des Abkommens, wie verschiedentlich in der Schweiz gefordert, sei am Dienstag in keiner Weise thematisiert worden.

Wichtig für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Schweiz sind auch die flankierenden Massnahmen. Diese seien notwendig, weil die Verstossquote relativ hoch sei, sagte Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

So bereiteten der Schweiz, aber auch der EU, unter anderem die Schein-Selbständigen Probleme. Diese werden bei der Revision der Entsandten-Richtlinie der EU ein Thema sein. Die Schweiz und die EU werden sich dazu ab Herbst auf technischer Ebene austauschen, wie Gasser erklärte.

Schweiz informiert über Ausschaffungsinitiative
Im Gemischten Ausschuss informierte die Schweiz die EU auch über den Stand der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Der Bundesrat wolle eine völkerrechtskonforme Umsetzung, sagte Gattiker.

Der Bericht der Arbeitsgruppe, die mit der Umsetzung betraut wurde, wird allerdings erst Ende Juni fertiggestellt sein. Die EU- Kommission werde aber von Schweizer Seite weiterhin über die Entwicklung informiert werden. (brar, sda)

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