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Freitag, 6.1.2012

Bund überweist keine Renten nach Kosovo

Das Bundesamt für Sozialversicherung weigert sich weiterhin, AHV- und IV-Bezügern Geld nach Kosovo zu überweisen. Für dieses Verhalten wird es nun vom Bundesverwaltungsgericht gerüffelt.

Von Sascha Buchbinder

Die Situation ist vertrackt: Kosovaren, die in der Schweiz eine AHV- oder IV-Rente bekämen, gehen leer aus, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren. Dies obschon das Bundesverwaltungsgericht bereits letzten März die IV angewiesen hat, diese Praxis zu ändern.

Streit um Rechtsauslegung eines Urteils
Der Streit nahm seinen Anfang im Jahr 2009. Damals entschied der Bundesrat, dass die Schweiz das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo auslaufen lässt. Grund war, dass Sozialdetektive bedroht worden waren. Ausserden bestehe in Kosovo kein funktionierendes Sozialsystem, argumentierte der Bundesrat.

Das Bundesverwaltungsgericht aber urteilte letztes Jahr anders. Kosovarinnen und Kosovaren besässen auch die serbische Staatsbürgerschaft und weil zwischen der Schweiz und Serbien ein Sozialversicherungsabkommen besteht, hätten sie weiterhin Anspruch auf Renten.

Das Bundesamtsamt für Sozialversicherung akzeptierte das nicht. Das Amt zog den Fall ans Bundesgericht weiter - und blitzte ab. Die Bundesrichter sahen letzten September keinen Anlass, sich mit dem Fall überhaupt zu befassen. Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht der Ansicht, sein Urteil sei rechtskräftig und weist nun in einem neuerlichen Entscheid das Bundesamt kurz und knapp an, den Leitentscheid von letztem Jahr umzusetzen.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung hingegen ist man der Ansicht, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Das Amt werde zwar alle zurückgewiesenen Fälle prüfen, doch es werde weiterhin keine Renten auszahlen. Für diese Haltung werde man noch einmal bis vor Bundesgericht kämpfen, bestätigte ein Sprecher gegenüber Schweizer Radio DRS.

Leidtragende des Rechtsstreit sind die Versicherten
Die Hängepartie für die Betroffenen dauert also an. Osman Osmani, Migrationsexperte der Gewerkschaft Unia, ärgert sich über das Hin- und Her. «Die Rechtslage ist klar!» Osmani ist deshalb überzeugt, hinter dem Streit stecke mehr als eine Rechtsauslegung.

Für den Gewerkschafter macht das Durcheinander nur dann Sinn, wenn man das grosse Bild betrachtet: Die laufenden Verhandlungen über Sozialversicherungsabkommen auch mit den anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Vor der Drohkulisse der Kündigung der Abkommen seien von der Schweiz deutlich strengere, neue Vereinbarungen erzielt worden. So sei zum Beispiel mit Kroatien vereinbart worden, dass die Kinderzulage nicht mehr zu den auszuzahlenden Renten gehöre.

Was auch immer der Grund sein mag: Tatsache ist, dass sich Gerichte und Behörden in der Schweiz um komplizierte Rechtsauslegungen streiten - während Versicherungsnehmer monatelang auf ihre Renten waren. (bat/bucs)

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Leidtragende des Rechtsstreits sind die Versicherten. (Sascha Buchbinder, 6.1.2012)
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