Ja zu Stiefkindadoption für homosexuelle Paare
Gemäss dem Bundesrat sollen Homosexuelle auch in der Schweiz die Kinder des Partners adoptieren können. (Reuters Archiv)
Laut dem Bundesrat ist es angebracht, die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Interesse des Kindeswohls zu öffnen. So sollen Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer vorangegangenen Einzeladoption durch die eingetragene Partnerin der Mutter oder durch den eingetragenen Partner des Vaters adoptiert werden können. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien» der Rechtskommission des Ständerats.
Obwohl bereits heute viele Kinder in einer solchen Beziehung aufwüchsen, könnten sie nicht im gleichen Mass wie Kinder in ehelichen Gemeinschaften rechtlich abgesichert werden. Die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare würde somit laut Bundesrat die Kinder in eingetragenen Partnerschaften jenen in ehelichen Gemeinschaften rechtlich gleichstellen.
Generelle Öffnung «nicht opportun»
Dass gleichgeschlechtliche Paare generell Kinder adoptieren können, will der Bundesrat hingegen nicht. Er begründet dies mit mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz und erinnert an die Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz. Das Stimmvolk hatte das Gesetz, das registrierte Partnerschaften ermöglicht, gutgeheissen. Es ist seit Anfang 2007 in Kraft.
Die breite Akzeptanz hat laut Bundesrat wesentlich damit zu tun, dass mit dem neuen Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen beseitigt werden konnte, ohne dass gleichzeitig eingetragenen Paaren die Adoption und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht wurde.
Vor diesem Hintergrund halte er die uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zum heutigen Zeitpunkt «nicht für opportun», schreibt der Bundesrat und empfiehlt die ständerätliche Motion zur Ablehnung.
Unabhängig von sexueller Orientierung
Geht es nach der Ständeratskommission, sollen künftig alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren können. Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist. «Regenbogenfamilien» seien eine gesellschaftliche Realität, argumentierte die Kommission.
Auslöser für die Motion war eine Petition. Diese verlangt eine Ausgestaltung des Adoptionsrechts, die im Interesse des Kindes ist und nicht vom Zivilstand und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare abhängt.
Parlament muss entscheiden
Der Ständerat wird in der Frühjahrssession über die Motion entscheiden. Zustimmen müsste anschliessend auch noch der Nationalrat. Dieser hatte sich zuletzt gegen Änderungen ausgesprochen. Er lehnte es mit 97 zu 83 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab, der Petition Folge zu geben.
Für Diskussionen sorgte im vergangenen Jahr auch ein Urteil des Bundesgerichts. Das Gericht kam zum Schluss, dass einer lesbischen Zürcherin die Adoption der Tochter ihrer Partnerin zu Recht verwehrt wurde. Eine Stiefkinderadoption wäre in vergleichbarer Situation auch einem Ehepaar nicht erlaubt worden, argumentierte das Gericht. Es hielt aber auch fest, das Adoptionsverbot für eingetragene Paare sei eindeutig. Wenn eine Änderung herbeigeführt werden solle, sei dies Sache des Gesetzgebers. (bru)
