Auch Grossbritannien fordert Nachbesserungen
Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien muss angepasst werden. Die Briten haben in einer diplomatischen Note die Meistbegünstigungsklausel angerufen. Der Passus war im Zusammenhang mit der Regularisierung von in der Schweiz versteckten Altvermögen eingefügt worden. London wird so mit Ländern gleichgestellt, die mit der Schweiz allenfalls ein besseres Abkommen aushandeln.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs stehen im Gespräch, um die notwendigen Anpassungen am Abkommen festzulegen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Steuerabkommen ans Parlament.
Deutschland holte mehr heraus
In den Nachverhandlungen mit Deutschland wurde die einmalig zu leistende Ablasssteuer auf 21 bis 41 Prozent erhöht. Ursprünglich hatte das Abkommen nur 19 bis 34 Prozent vorgesehen. Diese Sätze gelten im Abkommen mit Grossbritannien immer noch.
Nun kann Grossbritannien gemäss der eingeräumten Meistbegünstigungsklausel auch auf eine solche Erhöhung pochen. Dies birgt aber auch das Risiko, dass vermehrt Vermögen aus der Schweiz abgezogen und in einem anderen Land vor dem Fiskus versteckt werden.
Steuerausfälle in der Schweiz
Der Schweiz stehen so oder so Einnahmeausfälle ins Haus: Aus den tieferen, verbleibenden Vermögen fallen geringere Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen an. Und auf den nachträglich legalisierten Vermögen dürfte die Verrechnungssteuer künftig vollständig zurückgefordert werden.
Bei Zinserträgen kann gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen die Verrechnungssteuer zum ganzen Satz von 35 Prozent zurückgefordert werden. Bei den Dividenden verbleibt der Schweiz eine so genannte Residualsteuer von 15 Prozent, sodass der Rückerstattungssatz dort 20 Prozent beträgt.
Der Bundesrat schätzt, dass sich die jährlichen Mindereinnahmen aus der Verrechnungssteuer aufgrund der höheren Rückerstattungsquote und der Abnahme der verwalteten Vermögenswerte von Deutschen und Briten in der Schweiz auf 150 bis 210 Millionen Franken belaufen. Zudem dürften die Steuern auf Gewinnen und Einkommen aus der Vermögensverwaltung sinken, schreibt der Bundesrat.
Mehr Gewinnsteuern zu erwarten
Banken warnen vor Umsetzungskosten für die neuen Abkommen in der Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags. Demgegenüber dürfte der bessere Marktzugang der Schweizer Banken in Deutschland und Grossbritannien die Erträge der Gewinnsteuern erhöhen. (bru, sda)
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