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Freitag, 27.4.2012

Stau kostet mehr als angenommen

Die Strassentransport-Unternehmer wollten weniger Gebühren bezahlen. Sie zogen gegen die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe bis vor Bundesgericht. Dieses liess neue Berechnungen machen. Und diese zeigen, dass die jetzigen Abgaben gerechtfertigt sind.

Transportunternehmen müssen die LSVA bezahlen. (Keystone)

Von Inlandredaktorin Andrea Jaggi

Lastwagen verursachen Stau: Stau wiederum kostet Zeit und letztlich auch Geld. Daher werden den Lastwagen Stauzeitkosten angerechnet. Diese sind Bestandteil der Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA, der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Die Camioneure finden dies ungerecht und zogen bis vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht fand es im Prinzip zwar in Ordnung, dass die Lastwagen solche Stauzeitkosten bezahlen müssen. Es verfügte jedoch, die Kosten neu berechnen zu lassen.

Mehr als angenommen
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat dies nun getan. Und kommt zum Schluss, dass die Stauzeitkosten pro Jahr rund 40 Millionen Franken mehr ausmachten als bisher angenommen. Insgesamt 290 Millionen. Das bedeute, so das Bundesamt, dass die LSVA-Tarife nicht gesenkt werden müssten.

Es sieht also nicht gut aus für die Camioneure. Doch Michael Gehrken, Direktor des Nutzfahrzeug-Verbandes ASTAG, gibt nicht auf. «Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Stauzeitkosten tiefer ausfallen.»

Nicht so Ueli Balmer vom Bundesamt für Raumentwicklung. Schliesslich habe sich sein Amt an die Vorgaben des Gerichtes gehalten: «Der Abgabesatz, den wir heute verlangen, ist längstens gedeckt.»

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Es fällt das Urteil. Die endlose Geschichte um die LSVA kriegt also mindestens noch ein zusätzliches Kapitel. (basn)

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Donnerstag, 30.12.2010

Durchzogene Bilanz nach 10 Jahren LSVA

Auch nach zehn Jahren LSVA sind die Güter nicht alle von der Schiene auf die Strasse verlagert worden. Die Fronten zur Schwerverkehrsabgabe sind immer noch verhärtet.  Mehr


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