Kosovo-Politiker muss ausreisen
Azem Syla, wie er sich auf der Webseite des kosovarischen Palaments präsentiert. (zvg)
Der Kosovare Azem Syla hat in der Schweiz Asyl erhalten. Gleichzeitig ist er aber Parlamentarier in seiner Heimat. Das geht nicht, fand nun das Bundesgericht. Sylas Niederlassungsbewilligung erlischt, er muss die Schweiz verlassen.
Noch nicht geklärt ist ein möglicher IV-Betrug: Syla hatte in Solothurn als Invalider 426'000 Franken Unterstützung bezogen, daneben aber seine Politikerkarriere aufgebaut und doktoriert.
In der Führung der UCK
Syla war 1994 mit seiner Frau und seinen drei Kindern in die Schweiz gereist und hatte Asyl erhalten. 1999 wurde ihm vom Kanton Solothurn eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Der heute 61-Jährige gehörte zum Führungszirkel der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) und war während des Kosovokriegs Generalstabschef.
Zahlreiche Reisen in die Heimat
Nach dem Krieg wurde er 1999 zeitweise sogar kosovarischer Verteidigungsminister einer Übergangsregierung. Seit 1999 ist er im Präsidium einer kosovarischen Partei. Ab 2000 unternahm Syla zahlreiche Reisen nach Albanien und nach Kosovo, wobei er einen gefälschten albanischen Pass verwendete.
Nie in der Schweiz gearbeitet
Zwischen 2001 und 2003 absolvierte Syla trotz seiner gesundheitlichen Probleme ein Fernstudium an einer Privatuniversität in den USA und erwarb dort den Mastertitel und das Doktorat. Im Dezember 2010 wurde er dann ins kosovarische Parlament gewählt.
In der Schweiz ging Syla nie einer Erwerbstätigkeit nach. Zunächst bezog er für sich und seine Familie Sozialhilfe. Gestützt auf eine Invalidität aus psychischen Gründen wurden ihm ab 2002 Ergänzungsleistungen ausgerichtet, total 426'000 Franken.
Betrugsuntersuchung läuft
Die Zahlungen wurden 2011 eingestellt, weil er nach Ansicht der Behörden noch anderweitig Geld für seine unzähligen Reisen und das Studium erhalten und nicht deklariert haben soll. Im März leitete die Solothurner Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang eine Strafuntersuchung wegen Betrugs ein.
Bereits vor einem Jahr waren die Solothurner Behörden zum Schluss gekommen, dass Sylas Niederlassungsbewilligung wegen zahlreicher Auslandaufenthalte erloschen beziehungsweise zu widerrufen sei. Das Verwaltungsgericht stützte den Entscheid im vergangenen Februar und forderte Syla auf, die Schweiz bis zum 15. Mai zu verlassen.
Gesicherte Existenz im Kosovo
Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde des Kosovaren nun gar nicht eingetreten. Die Richter in Lausanne verweisen darauf, dass sich Syla im November 2010 in Kosovo angemeldet hat, um an den Parlamentswahlen teilnehmen zu können.
Allein im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 7. April 2011 habe er an sechs Parlamentssitzungen teilgenommen und Fernsehauftritte absolviert. Zudem habe er seine hiesige Wohnung aufgegeben und finde nun nur noch in der Wohnung seiner Tochter Unterkunft.
In Kosovo verfüge er über ein Haus. Damit sei der Schluss zulässig, dass Syla heute in Kosovo nicht bloss bestens integriert sei, sondern dort auch über eine gesicherte und eigenständige Existenz verfüge. (luek, sda)
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