Dreifachmord: Drahtzieherin befragt
Die Angeklagte bestreitet die Drahtzieherin gewesen zu sein (keystone)
Der Dreifachmord von Grenchen hat für nationale Schlagzeilen gesorgt. Das Verbrechen im Schenkkreis-Milieu wird in diesen Tagen vor dem Solothurner Amtsgericht aufgerollt. Bilder vom Prozess und vom Tattag.
Auch ein Treffen mit den beiden angeklagten Männern am 5. Juni 2009 habe nicht stattgefunden, sagte die 51-Jährige. Die beiden Angeklagten sind geständig, am selben Abend die dreiköpfige Familie getötet zu haben.
Mord in Auftrag gegeben?
Die Angeklagte beteuerte, die Morde nicht in Auftrag gegeben zu haben. Sie sei lediglich vorgängig gefragt worden, wie man eine Wohnung durchsuche und wo Geld versteckt sein könnte. Sie räumte jedoch ein, die beiden Männer angewiesen zu haben, übergrosse Schuhe zu tragen und Tatutensilien zu verbrennen. Sie habe aber keine Instruktionen gemacht, dass die Beute zu ihr gebracht werden müsse.
«Von Morden ist nie die Rede gewesen»
Die drei hätten darüber gesprochen, dass die späteren Opfer mit Chlorophorm betäubt werden sollen, damit ihnen nichts passiere. Von Morden sei «nie die Rede gewesen», sagte die Angeklagte. Sie war am ersten Prozesstag von den beiden weiteren Angeklagten als Drahtzieherin bezeichnet worden. Die zwei Männer - ein heute 27- Jähriger und ein knapp 35-Jähriger - hatten der Frau Geld geschuldet, das sie im Frühling 2009 zurückgefordert hatte.
Emotionale Befragung zur Person
Der Verteidiger der 51-Jährigen machte von der Möglichkeit Gebrauch, seine Mandantin zur Person selbst zu befragen. Diese bezeichnete sich als hilfsbereit und aufopfernd für ihre Mitmenschen. Das Sprechen darüber bereitete ihr Mühe. Dies begründet sie auch mit ihrer Kindheit, in der sie nach einem Autounfall zusammen mit ihrer Schwester die vollinvalide Mutter betreut habe. Die Angeklagte macht eine Therapie, um sich besser abgrenzen zu können. (ackn/sda)
