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Mittwoch, 9.5.2012

An Fristenregelung wird nicht gerüttelt

Abtreibungen sollen weiterhin von der Grundversicherung bezahlt werden - als Konsequenz aus der Fristenregelung. Der Bundesrat lehnt die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» von christlich-konservativen Kreisen ab.

Einreichung der Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» am 4. Juli 2011 in Bern. (Archiv Keystone)

Finanzielle Kriterien sollen beim Entscheid für oder wider eine Abtreibung nicht im Vordergrund stehen, sondern moralische, religiöse oder sozialethische. Der Bundesrat lehnt die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» ab.

Die Landesregierung verweist dabei auf die vom Volk vor zehn Jahren mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommene Fristenregelung. Ein Schwangerschaftsabbruch ist seither in den ersten zwölf Wochen nach der letzten Periode straflos, wenn die Schwangere eine Notlage geltend macht und sich vom Arzt eingehend beraten lässt. Der Eingriff wird erst dann von der Grundversicherung finanziert.

Finanzierung als Folge des Gesetzes
Es sei richtig, dass die geltende gesetzliche Regelung nicht nur die Voraussetzungen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen festschreibe, sondern auch die Finanzierung umfasse, betont der Bundesrat.

Es gehe um ungefähr acht Millionen Franken, die bei einer Streichung der Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch in der Grundversicherung eingespart werden könnten. Dieser Betrag lasse die möglichen rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Frauen nicht rechtfertigen.

Problematische Ausnahmen
Die Regierung kritisiert, dass der Initiativtext zum Teil unpräzise formuliert sei. Dies habe zur Folge, dass bei einer Annahme der Initiative die Versicherer wegen der zugelassenen Ausnahmen von Fall zu Fall entscheiden müssten, ob sie die Kosten für den Eingriff übernehmen oder nicht.

Dies könne wieder zu «gesetzeswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen mit schädlichen Folgen für die Gesundheit der Frauen führen». Die Kosten dafür müsste dann wiederum die Krankenversicherung tragen.

Initianten stellen Grundsatzfrage
«Abtreibungen sind keine Krankheit», begründete der damalige SVP-Nationalrat und heutige Ständerat Peter Föhn (SZ) das Begehren bei der Lancierung im Januar 2010. Bereits damals wurde klar, dass es den Initianten aus den Reihen der SVP, CVP, EVP und EDU um Grundsätzliches geht. Die jährlich über 10'000 Abtreibungen in der Schweiz «sind 10'000 zu viel», sagte Föhn damals.

Alt Nationalrätin Elvira Bader (CVP/SO) brachte ebenfalls ethische Argumente vor: «Wir wollen nicht, dass unsere Grundversicherung Leben vernichtet statt Leben rettet.» Niemand sollte dazu verpflichtet werden, über die Prämien die Abtreibungen anderer mitzufinanzieren. Die öffentliche Finanzierung von Abtreibungen ermuntere zu «verantwortungsloser sexueller Aktivität», die private Finanzierung dagegen zu einem «bewussteren Sexualleben».

Zahl der Abtreibungen seit Jahren konstant
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist im Vergleich mit anderen europäischen Staaten tief. Seit 2004 gibt es pro 1000 Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren im Durchschnitt sieben Abbrüche. 2010 wurden gemäss Bundesamt für Statistik 11092 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. (bru;fors, sda)

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