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Donnerstag, 31.5.2012

Antwort auf Landschaftsinitiative unter Dach

Landeigentümer müssen künftig für die Wertsteigerung ihres Bodens bezahlen. Kantone dürfen zudem nur noch Baulandreserven für 15 Jahre haben. Das Parlament hat damit die Revision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen, die als Antwort auf die Landschaftsinitiative dienen soll.
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Die Revision des Raumplanungsgesetzes, die als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dienen soll, ist parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausgeräumt. Die Initianten der Landschaftsinitiative signalisieren, ihre Initiative allenfalls zurückzuziehen. Der Gewerbeverband hingegen erwägt ein Referendum.

Umstrittene Teilrevision
Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist umstritten. Zankapfel ist, ob Kantone und Gemeinden verpflichtet werden sollen, zu grosszügig ausgefallene Bauzonen zu verkleinern und wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Die Räte haben sich nun darauf geeinigt, dass mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung abgeschöpft werden soll, die ein Grundstück nach einer Einzonung erfährt. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks.

Tiefer ausfallen soll die Abgabe für Landwirte, die nach dem Verkauf des neu eingezonten Grundstücks in ein neues Landwirtschafsgebäude investieren, das sie selber nutzen wollen.

Mehrwertabgabe eingeschränkt
Die Räte begründen diese Ausnahmeregel für Bauern damit, dass die Existenzen der Bauern nicht zusätzlich durch das Raumplanungsgesetz gefährdet werden sollen. Die Minderheit lehnte diese Einschränkung der Mehrwertabgabe ab. Damit werde das Instrument geschwächt, das es Kantonen und Gemeinden ermöglichen soll, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern.

Nach zähem Ringen hatten sich die Räte darauf geeinigt, dass die Kantone künftig nur noch Bauzonenreserven für 15 Jahre haben dürfen. Überschüssige Bauzonenreserven sollen zurückgezont und die Eigentümer dafür entschädigt werden.

«Hauptanliegen wurden berücksichtigt»
Die Träger der Landschaftsinitiative, die gegen die weitere Zersiedelung der Landschaft ein 20-jähriges Moratorium für die Einzonung von neuem Bauland anstreben, sind zufrieden mit den neuen Regeln.

«Unsere zwei Hauptanliegen - die Reduktion der Baulandreserven und die Mehrwertabschöpfung - wurden berücksichtigt», sagte Otto Sieber, Zentralsekretär von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees.

Der Trägerverein der Initiative werde dem Initiativkomitee nun empfehlen, die Initiative bedingt zurückzuziehen. Dies bedeutet, dass die Initiative nicht an die Urne gelangt, falls das Gesetz in Kraft tritt.

Referendumsdrohung des Gewerbeverbandes
Bis dahin gibt es noch einige Hürden zu überwinden. So hat der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) die Parlamentarier dazu aufgerufen, die Gesetzesrevision in der vorliegenden Form in der am Ende der Sommersession anstehenden Schlussabstimmung zu verwerfen. Ansonsten werde der sgv aktiv Partner für ein Referendum suchen.

Nach Ansicht des Gewerbeverbandes geht der Gegenvorschlag mit der Rückzonungspflicht und der Mehrwertabgabe viel weiter als die Landschaftsinitiative. Ein Dorn im Auge sind den Gewerblern auch die Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsdrohungen. (mz;pet, sda)

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Donnerstag, 1.3.2012

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Wird Land durch Umzonung in Bauland mehr wert, sollen die Eigentümer einen Teil des Gewinns abgeben. Der Nationalrat hat als Zweitrat den Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative grundsätzlich gebilligt. Die Initianten sind zum Rückzug bereit.  Mehr


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