Perler verlässt Bundeskriminalpolizei definitiv
Michael Perler. (Keystone Archiv)
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der ehemalige Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler lösen das Arbeitsverhältnis nun per 31. Oktober 2012 «in gegenseitigem Einvernehmen» auf, wie das EJPD mitteilte. Perler bleibt der Bundesverwaltung aber erhalten.
Seit Dezember 2011 unterstützt er das Bundesamt für Sport (Baspo) bei der Erarbeitung und Klärung von Sicherheitsfragen bei den Vorbereitungen für eine allfällige Kandidatur der Schweiz für die olympischen Winterspiele 2022. Die Stelle des Chefs der Bundeskriminalpolizei (BKP) wird ausgeschrieben. Interimistisch leitet die BKP zurzeit Perlers Stellvertreter René Wolhauser.
Affäre um russischstämmige Freundin
Perlers Abgang war erwartet worden. Denn er musste sein Amt als Chef der Bundeskriminalpolizei bereits Ende September 2011 abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht war zum Schluss gekommen, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt, weil er seine damalige Partnerin, eine russischstämmige geschiedene Schweizerin, auf eine Geschäftsreise nach St. Petersburg mitgenommen hatte.
Zuvor hatte Perler seine Freundin durch eigene Mitarbeiter einer Sicherheitsprüfung unterziehen lassen.
Nach einer Beschwerde Perlers bestätigte Anfang Mai das Bundesgericht die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes. Gemäss dem Urteil wird Perler nicht vorgeworfen, bestimmte Gesetzesvorschriften verletzt zu haben. Vielmehr habe er mit seinem Verhalten ein mangelndes Bewusstsein für die Sicherheitsaspekte seiner Funktion an den Tag gelegt.
Laut den Richtern in Lausanne hat er mit der Überprüfung seiner Lebenspartnerin, der von ihr begleiteten Geschäftsreise und der unterlassenen Information seiner Vorgesetzten seiner ausserordentlich sicherheitsempfindlichen, verantwortungsvollen und politisch heiklen Führungsposition zu wenig Rechnung getragen.
Mangel an Sensibilität
Damit habe Perler als BKP-Chef sowie als Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (fedpol) einen Mangel an Sensibilität bezüglich potenzieller Sicherheitsrisiken offenbart. Perler scheine davon auszugehen, alles machen zu dürfen, was nicht ausdrücklich verboten sei.
Dieses ungenügende Mass an Gefahrenbewusstsein und sein Risikoverhalten stelle ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Hinzu komme, dass er während der eigenen Personensicherheitsprüfung keine Einsicht gezeigt habe, was mit Wiederholungsgefahr verbunden sei.
Michael Perler trat am 1. Juli 2009 als 42-Jähriger das Amt als Chef der Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei an. Zuvor hatte der Jurist und Kriminologe bereits drei Jahre für die BKP gearbeitet. Zum Chef ernannt hatte ihn Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (basn, sda)
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