• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • SRF Shop
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Dossiers zu «Schweiz»
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 25. November
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 23. September
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

  • Schweiz:

Mittwoch, 4.7.2012

Gleiche Regeln für alle Alimente

Alle Kinder sollen bei einer Trennung der Eltern neu den gleichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Die Kinder sollen zudem einen Rechtsanspruch auf nachträgliche Zahlungen erhalten, wenn sich die Situation des unterhaltspflichten Elternteils verbessert.

Wenn sich Paare trennen, sollen alle Kinder einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. ( (Archiv Keystone)

Wer soll nach der Scheidung wieviel zahlen?

Das ist ein heikler Punkt - und schlecht geregelt. Der Bundesrat hat heute aufgezeigt, was wie verbessert werden könnte. Und was der Bund nicht regeln kann.

Hören

Der Bundesrat will die elterliche Verantwortung neu regeln. Die Änderungen sollen die Situation des Kindes verbessern und und die Last für den betreuuenden Elternteil mildern. Beim Auseinandergehen müssen sich die Eltern gemäss dem Vorschlag des Bundesrates zuerst um die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern kümmern, bevor sie unter sich die wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung regeln.

Das geltende Recht garantiert nicht allen Kindern dieselben Unterhaltsleistungen, wie der Bundesrat im Bericht zu der Vorlage festhält. Die Kosten, die eine Mutter oder ein Vater wegen der Betreuung der Kinder in seiner Obhut zu tragen hat, soll darum neu bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden.

Unverheiratete Eltern benachteiligt
Derzeit können geschiedene Partnerinnen oder Partner ihr Arbeitspensum reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Ihr Unterhalt ist dennoch gesichert. Konkubinatspartnerinnen und - partner haben diese Möglichkeit nicht - sie müssen für ihren eigenen Unterhalt nach der Trennung selbst aufkommen.

Betreuen Mutter und Vater ihre Kinder nach der Trennung gemeinsam je hälftig, schlägt der Bundesrat vor, dass sie gegenseitig nicht für den Unterhalt aufkommen müssen. Mit einer landesweiten Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Kinder ihre Beiträge auch tatsächlich und rechtzeitig erhalten.

Reicht das Geld nach der Trennung nicht für zwei Haushalte, soll das Kind eine bessere Position erhalten. Beim Entscheid über den Unterhalt muss der dem Kind gebührende Betrag zwingend festgesetzt werden. Kann der unterhaltspflichtige Elternteil nicht alles bezahlen und verbessert sich sein Einkommen später, muss er die Differenz für fünf Jahre nachzahlen.

Anfänglich hatte Sommaruga das Unterhaltsrecht zusammen mit dem gemeinsamen Sorgerecht neu regeln wollen. Dieses Vorgehen löste Anfang 2011 jedoch heftigen Protest von Väter- und Männerorganisationen aus. Sie unterstellten der Justizministerin, das gemeinsame Sorgerecht verzögern zu wollen. (lin, sda)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


Mehr zum Stichwort:

  • Eltern

Schnellsuche:
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft