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Freitag, 20.7.2012

Rechtssicherheit zu Beschneidungen gefordert

Auch in Schweiz wird darüber diskutiert, ob Beschneidungen rechtens sind. Ethiker finden, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher zu gewichten ist als das Recht auf Religionsfreiheit. Dem widersprechen Religionsvertreter.

Beschneidungsverbot einführen oder nicht?

Am Kinderspital St. Gallen ist man noch unsicher, ob Beschneidungen aus religiösen Gründen verboten werden sollen. Nach einem Urteil in Deutschland hat Zürich ein Moratorium angesetzt.   Mehr

Regionaljournal Ostschweiz vom Freitag, 20.7.2012, 12.03 Uhr, DRS 1

Das Urteil des Kölner Landgerichts, das medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Knaben als strafbare Körperverletzung wertete, hat auch in der Schweiz viele Ärzte verunsichert: Nach dem Zürcher Kinderspital erwägt nun auch das Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen ein Moratorium für Beschneidungen aus religiösen Gründen. Einen Entscheid fälle die Spitalleitung nach den Sommerferien, sagte ein Leitungsmitglied.

Vor allem Juden und Muslime betroffen
Das Zürcher Kinderspital, das bereits seit Donnerstag keine Beschneidungen mehr durchführt, will sich vertieft mit dem Thema Beschneidungen auseinandersetzen, wie Marco Stücheli, der Mediensprecher des Spitals, gegenüber Schweizer Radio DRS erklärte. Dazu holten sie juristische Einschätzungen ein und zögen Ethikfachleute bei, um eine Weisung zu erarbeiten.

Vom Moratorium bei den Beschneidungen sind namentlich Juden und Muslime betroffen. Entsprechend kritisieren ihre Vertreter den Entscheid. Er halte es für «fast merkwürdig», dass das Kinderspital in Zürich aufgrund des Entscheids eines Gerichts in Köln ein Moratorium gegen Beschneidungen ergreife, sagt Hisham Maizar, der Präsident der Föderation der islamischen Dachorganisationen in der Schweiz.

«Erhebliche Verletzung der Religionsfreiheit»
Weil Beschneidungen im Judentum wie im Islam eine so wichtige Tradition seien, gehe es hier um die Religionsfreiheit, unterstreicht auch Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes. Die Auswirkungen der Knabenbeschneidung auf die körperliche Unversehrtheit seien gering. Eine Einschränkung oder gar strafrechtliche Ahndung korrekt durchgeführter Beschneidungen würde die Religionsfreiheit deshalb laut Winter «so erheblich und unverhältnismässig» verletzen, «dass wir sie als unzulässig ansehen.»

Auch Hisham Maizar, der selber Arzt ist, betrachtet die Entfernung der Vorhaut als kleinen Eingriff, der aus hygienischer Sicht sogar Vorteile bringe. Wahrscheinlich sogar das Risiko für Penis- und Gebärmutterhalskrebs senke. Es sei aber wichtig, dass die Beschneidung professionell durchgeführt werde. Umso unverständlicher findet er das Moratorium des Kinderspitals Zürich.

Eingriff in körperliche Unversehrtheit
Die Beschneidung von Knaben könne man eindeutig als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Knaben bezeichnen, stellt Brigitte Tag fest. Die Professorin für Medizin- und Religionsrecht an der Universität Zürich stützt sich dabei auf die Bestimmungen im Strafgesetzbuch. Dort sei nur relevant, ob eine Handlung Konsequenzen hat im Körper des Betroffenen. Bei Beschneidungen entstehe «im Prinzip zunächst ein krankhafter Zustand, der nicht harmlos ist», argumentiert Tag. Deswegen handle es sich um eine Körperverletzung.

Ärzte könnten also durchaus eingeklagt werden, wenn sie die körperliche Unversehrtheit eines Kindes verletzen. Brigitte Tag hält die Reaktion des Zürcher Kinderspitals deshalb für völlig richtig.

Religionsfreiheit vs. Recht auf körperliche Unversehrtheit
Nun müsse geklärt werden, was höher zu gewichten ist: das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder die Religionsfreiheit. Bis anhin habe man mit dem Gewohnheitsrecht argumentiert: Wenn Eltern ihre Kinder in ihrer Religion erziehen wollen, haben sie im Sinne der Gewohnheit das Recht, über Beschneidungen von Knaben zu verfügen.

Das reicht nun offenbar nicht mehr. Tag stellt fest, dass es in der Frage zur Knaben-Beschneidung kein richtig oder falsch gibt - anders als bei der Genitalbeschneidung von Mädchen. Diese sei eindeutig ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dennoch brauche es auch bei der Knaben-Beschneidung Rechtssicherheit, insbesondere da es um Kinder gehe, die nicht mitreden könnten. «Letztlich ist es ein ethischer und damit auch politischer und nicht allein ein rechtlicher Entscheid», sagt Tag.

Politischer Entscheid gefordert
Für Ethiker Markus Breuer ist die körperliche Unversehrtheit höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung. «Die Ausübung meiner Religion erlaubt mir nicht, in die Rechte anderer einzugreifen und entbindet mich auch von keiner anderen Rechtspflicht.»

Markus Breuer vom Institut für Ethik im Gesundheitswesen wie auch Brigitte Tag sind der Meinung, dass letztlich die Politik entscheiden müsse. Nur so könne sich die Gesellschaft damit auseinandersetzen und nur so gebe es abschliessende Rechtssicherheit. (waso, ploe nab;bru)

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