Werben um Verständnis für offenen Strafvollzug
Eines der Plakate der Aufklärungskampagne. (zvg)
Im Bahnhof Thun und in ausgewählten Postautolinien im Kanton Bern hängen zwei verschiedene Plakate. Auf dem einen steht «Vier Jahre Haft – und dann?», auf dem andern «Weil er schon morgen Ihr Nachbar sein könnte».
Falsche Vorstellungen in der Bevölkerung
«Ich höre gelegentlich die Vorstellung, man solle Gefangene bei Wasser und Brot einsperren, bis sie ihre Strafe abgesessen haben», sagt der Bernische Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Aber 96 % aller Verurteilten würden früher oder später entlassen. Darum müsse der Strafvollzug die Gefangenen auf ein möglichst deliktfreies Leben danach vorbereiten, wie es auch das Schweizerische Strafgesetz verlangt. Der offene Vollzug macht das möglich: Die Gefangenen sollen durch Arbeit und Ausbildung einen Bezug zur Aussenwelt aufbauen können.
In den Strafanstalten Witzwil als Beispiel für offenen Strafvollzug gilt Arbeitspflicht. Die Gefangenen können in 26 Berufen Ausbildungen machen. Witzwil ist unter anderem ein grosser Landwirtschaftsbetrieb.
Offen, aber kontrolliert
Die Gefangenen, welche draussen auf den Feldern arbeiten, werden alle zwei Stunden kontrolliert. Wer dort davonläuft, ist meistens drogenabhängig, sagt Anstaltsdirektor Hans-Rudolf Schwarz. Nachts ist die Anlage seit wenigen Monaten mit einem Zaun gesichert. Wenn er überstiegen wird, gibt die Alarmanlage an. Dann sei die Wahrscheinlichkeit, den Flüchtenden zu fassen, sehr gross. Die absolute Sicherheit sei aber im offenen Strafvollzug nie möglich. (pret/haee)
