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Donnerstag, 16.8.2012

Absinth ist nun geschützter Name

Der im Kanton Neuenburg hergestellte Absinth ist nun ein geschütztes Produkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Eintragung als geschützte geografische Angabe bestätigt. Mit dem Entscheid sollen Nachahmungen verhindert werden.

Nicht alles, was als Absinth daher kommt, darf sich auch so nennen. (Keystone)

«Absinth» dürfen Spirituosen nur heissen, wenn sie «mit der Tradition des Val-de-Travers in Verbindung gebracht» werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung in das Register der geografischen Angaben aufgenommen und darf somit nur noch von den Produzenten im entsprechend definierten geografischen Gebiet verwendet werden. Diese halten sich an ein detailliertes Pflichtenheft.

Das Gesuch um eine Aufnahme der hochprozentigen Spirituose ins Register der geschützten Bezeichnungen hatten die Produzenten des Val-de-Travers bereits im Jahr 2000 eingereicht.

Widerspruch aus dem Ausland
Das Eintragungsgesuch für die Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» hatte das Bundesamt für Landwirtschaft bereits im März 2010 veröffentlicht. In der öffentlichen Auflage seien 42 Einsprachen eingegangen, teilte das Bundesamt am Donnerstag mit - 20 davon kamen aus dem Ausland.

Die Einsprachen drehten sich etwa um die Frage, ob es sich bei der Bezeichnung «Absinthe» nicht eher um eine Gattungsbezeichnung handelt. Im Französischen bezeichnet der Begriff das Wermutkraut.

Der Verband Französischer Spirituosenproduzenten wehrte sich mit der Begründung gegen die Aufnahme ins Register, die Bezeichnung «Absinthe» dürfe nicht der Schweiz vorbehalten sein.

Das öffentliche Interesse einer Eintragung in das Register sei aber höher zu gewichten als das privatwirtschaftliche Interesse der Einsprecher, teilte das BLW mit. Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Absinth-Genuss nicht unumstritten
Der hochprozentige Schnaps mit Anis-Geschmack wird seit dem 18. Jahrhundert im Kanton Neuenburg produziert. In der Schweiz war die «Grüne Fee» ab 1910 verboten, nachdem die Stimmberechtigten eine von der Abstinenzbewegung lancierte Initiative für ein Verbot deutlich angenommen hatten.

Dem Verbot vorausgegangen war ein Tötungsdelikt in Waadtländischen Commugny, wo ein Weinbergarbeiter im Alkoholrausch Frau und Kinder erschossen hatte. Das Absinth-Verbot wurde 1999 erst aus der neuen Bundesverfassung entfernt und im Jahr 2005 schliesslich auch auf Gesetzesstufe aufgehoben. (wedj, sda)

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