SGB kritisiert lasche Kontrollen bei Lohndumping
Für viele Arbeiter in der Gartenbaubranche scheinen höhere Löhne unerreichbar zu sein. (Keystone Archiv)
In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind.
Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Franken monatlich, für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 4120 Franken, obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt.
«Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher», erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen
Forderung nach Mindeslöhnen
Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss laut SGB rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden. Besonders häufig zu Lohndumping komme es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt.
Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder häuften sich krasse Missbräuche. «Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen», sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so könne sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.
Politik ist gefragt
Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammer über die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese so genannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. (wedj;bru, sda)
