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Donnerstag, 27.9.2012

Präventionsgesetz ist vom Tisch

Die Schweiz erhält kein Präventionsgesetz. Die Vorlage ist im Ständerat an der Ausgabenbremse gescheitert. Alle Kompromisse und Appelle nützten nichts. Mit dem Gesetz wollte der Bund die Krankheitsvorsorge besser steuern. Die Gegner sprachen von Bevormundung.

Eine Zuschauerin verfolgt die Debatte im Ständerat: Die kleine Kammer schickt das Präventionsgesetz bachab. (Keystone)

Für ein Ja zum Präventionsgesetz haben nur gerade zwei Stimmen gefehlt. So nahm der Ständerat zwar mit 22 zu 19 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz zugunsten des Gesetzes an. Weil es aber gleichzeitig um die Ausgabenbremse ging, hätte die Mehrheit der 46 Ratsmitglieder zustimmen müssen, also mindestens 24.

Mit dem Entscheid des Ständerates ist das Gesetz vom Tisch. Gesundheitsminister Alain Berset rief den Rat vergeblich ein letztes Mal dazu auf, der Vorlage zuzustimmen. Der Widerstand mache ihn ratlos, hatte er bereits am Mittwoch gesagt.

Berset: Prävention bleibt ein Thema
Pro Jahr werde rund eine Milliarde Franken für Prävention ausgegeben, stellte Berset fest. Daran werde sich nichts ändern, auch wenn die Räte das Gesetz ablehnten. Zudem werde Prävention so oder so ein Thema bleiben, denn diese sei äusserst wichtig im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten.

Auch der freisinnige Gesundheitspolitiker Felix Gutzwiller versuchte nochmals, seine Ratskolleginnen und -kollegen von der Notwendigkeit des Gesetzes zu überzeugen. Es gehe nicht darum, mehr Geld in die Prävention zu investieren. Ziel sei es lediglich, die Präventionsmassnahmen zu koordinieren und die Gelder gezielter einzusetzen.

Teile der Wirtschaft gegen das Gesetz
Der Widerstand in der kleinen Kammer war aber zu gross. Gegen das Gesetz mobil gemacht hatten Teile der Wirtschaft, zusammengeschlossen in einer «Allianz für eine massvolle Präventionspolitik». Dieser gehören neben dem Gewerbeverband unter anderem Gastrosuisse und die Vereinigung des Tabakwarenhandels an.

Die Gegner des Gesetzes aus den Reihen der bürgerlichen Parteien argumentierten, der Bevormundung der Bürger durch den Staat müsse ein Riegel geschoben werden. Sie sprachen von «Präventionsfundamentalismus», der die Leute krank mache. Prävention sei wichtig, doch liege sie in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.

Befürworter mit Kostenargument
Die Befürworter erwiderten, Prävention sei keine Bevormundung, sondern befähige die Menschen zu Eigenverantwortung. Das Präventionsgesetz verbiete niemandem den Verzehr von Pizza, Pommes Frites oder Crèmeschnitten. Auch schreibe es niemandem vor, sich mit Walking Stöcken auszurüsten.

Zu den Argumenten der Befürworter gehörten die steigenden Gesundheitskosten. Mit Prävention könnten Kosten gespart werden, zeigten sie sich überzeugt. Prävention sei eine Investition in die Zukunft, nach dem Motto «besser vorsorgen als heilen».

Von Anfang an umstritten
Der Nationalrat hatte sich stets deutlich für das Gesetz ausgesprochen. Im Ständerat dagegen war die Vorlage von Beginn weg umstritten. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten entschied der Rat, die Beratungen überhaupt aufzunehmen. Um dem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen, erfüllten die Befürworter in der Folge zahlreiche Forderungen der Gegner.

So verzichteten sie auf das ursprünglich geplante Präventionsinstitut und senkten die Obergrenze für den Präventionszuschlag auf den Krankenkassenprämien. Heute - und nach dem Nein zum Gesetz auch in Zukunft - kann der Gesunheitsminister in eigener Kompetenz entscheiden, wie hoch der Präventionszuschlag ist. Das Gesetz hätte die Obergrenze bei 0,075 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie festgesetzt.

Vergebliche Kompromisse
Am Ende nützten alle Kompromisse nichts: Einzelne Ständeräte kippten im Verlauf der Beratungen von der Befürworter- auf die Gegnerseite, unter ihnen der Freiburger CVP-Politiker Urs Schwaller. Damit obsiegten die Gegner. Zeitweise hatten 20 Ständeratsmitglieder für und 16 gegen das Gesetz gestimmt.

Das Gesetz hätte es dem Bund ermöglicht, sich auch bei nicht übertragbaren Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder psychischen Leiden stärker zu engagieren. Der Bundesrat hätte unter Mitwirkung der Kantone nationale Präventionsziele festlegen sollen. Eine zentrale Rolle hätte die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gespielt. Sie sollte die Präventionsprogramme künftig konzipieren und die Mittel verteilen. (bru, sda)

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