Ständerat für Präventionsgesetz
Mehr Information soll die Menschen dazu bringen, gesünder zu leben. (Keystone)
Das Dauerthema Bankgeheimnis beschäftigte die eidgenössischen Räte auch in der Sommersession. Daneben standen noch weitere wichtige Themen, wie etwa Lohndumping, die Asylpolitik oder die Post auf der Traktandenliste. Mehr
Der Bund soll eine rechtliche Grundlage erhalten, um die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung besser steuern und koordinieren zu können. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat dem Präventionsgesetz zugestimmt.
In der kleinen Kammer bleibt das Gesetz allerdings höchst umstritten: Nur ganz knapp - mit Stichentscheid von Ratspräsident Hans Altherr (FDP) - beschloss der Ständerat, auf die Vorlage einzutreten. Je 21 Ratsmitglieder votierten dafür und dagegen.
In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz dann aber mit 20 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Im Dezember hatte der Ständerat es noch abgelehnt, überhaupt über die Inhalte des Gesetzes zu diskutieren. Wäre er dabei geblieben, wäre die Vorlage vom Tisch gewesen.
Wachsende Bevormundung
Die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen betrachten das Gesetz als unnötig und befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Prävention könne eine Wirkung haben, räumte SVP-Ständerat Alex Kuprecht ein. Doch sie liege in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.
Ivo Bischofberger (CVP) sprach von Bevormundung und dem Trend zur Entmündigung des Individuums: «Es braucht kein Präventionsgesetz, das unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sagt, was ein gesunder Lebensstil ist.»
Groteske Angstkulisse
Die Befürworter erwiderten, Prävention sei keine Bevormundung, sondern befähige die Menschen zu Eigenverantwortung. Es gehe weder um Einschränkungen noch um Verbote, sondern um Information, sagte die Grüne Verena Diener. «Gegen Information und Aufklärung kann man doch nichts sagen.»
Das Gesetz diene dazu, die 1,5 Milliarden Franken, die jährlich für Prävention ausgegeben werden, gezielter einzusetzen, sagte Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP). Mit Blick auf die Gegner sprach er von einer grotesken Angstkulisse. Der Bund habe nicht die Absicht, der Bevölkerung vorzuschreiben, was sie zu essen habe.
Kostenanstieg bremsen
Die Befürworter machten ferner geltend, dass mit Prävention Kosten gespart werden könnten. Wer Nein stimme, dürfe sich nicht wundern, wenn die Gesundheitskosten stetig anstiegen, befand Anita Fetz (SP/BS). Die chronischen Krankheiten verursachten 80 Prozent der Krankheitskosten, gab Christine Egerszegi (FDP/AG) zu bedenken. Prävention sei eine Investition in die Zukunft.
Abgeschwächte Formulierungen
Die Befürworter setzten sich schliesslich durch. Das Gesetz geht nun zurück an den Nationalrat zur Differenzbereinigung. Uneinig sind sich die Räte unter anderem bei der Höhe des Präventionszuschlags auf den Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hatte die Obergrenze bei 0,125 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie festgesetzt. Der Nationalrat senkte die Grenze auf 0,1 Prozent, der Ständerat auf 0,075.
Weiter hat der Ständerat Formulierungen abgeschwächt. Er möchte im Zusammenhang mit Präventionskampagnen nicht von «Verhaltenslenkung» sprechen, sondern lediglich davon, Verhaltensänderungen zu unterstützen.
Bisher konnte der Bund nur bei übertragbaren Krankheiten eingreifen. Neu soll er sich auch bei Krebs, Diabetes oder psychischen Krankheiten stärker engagieren können. Der Bundesrat soll unter Mitwirkung der Kantone alle acht Jahre nationale Präventionsziele festlegen und alle vier Jahre aufzeigen, wie er diese erreichen will. (luek, sda)
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