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  • Wirtschaft:

Donnerstag, 2.6.2011

OECD bescheinigt Schweiz Fortschritte in Amtshilfe

Die OECD würdigt die Fortschritte der Schweiz bezüglich Amtshilfe bei internationaler Steuerhinterziehung. Bei der Identifizierung und im Informationsaustausch werden weitere Verbesserungen angemahnt.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bescheinigt der Schweiz in Sachen Steuer-Amtshilfe rasche Fortschritte. Im Bericht des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke werden allerdings weitere Lücken zur Sprache gebracht.

So sei nicht in jedem Fall klar, wem ein Unternehmen tatsächlich gehöre, weil die Eigentümer von Inhaberaktien nicht in jedem Fall identifiziert werden könnten. Die schweizerische Gesetzgebung müsse darum so angepasst werden, dass die Behörden jederzeit feststellen könnten, wem ein Unternehmen gehöre, heisst es in dem Bericht.

Darüber hinaus verlangt das Gremium, die Klärung der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen sicherzustellen, die zwar ihren Sitz im Ausland haben, aber von der Schweiz aus geführt werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gab bekannt, dass die Empfehlungen von der Schweiz geprüft würden.

Nachbesserung beim Informationsaustausch hängig
Ebenfalls noch nicht erfüllt hat die Schweiz das Kriterium des wirksamen Informationsaustausches, weil die Anforderungen zur Identifizierung von Steuerpflichtigen und Banken zu restriktiv sind. Auch gemäss den an den OECD-Standard angepassten Doppelbesteuerungsabkommen müssten in der ursprünglichen Fassung nämlich Name und Adresse der steuerpflichtigen Person und der Bank angegeben sein.

Dass diese Auslegung zu eng ist, hat auch der Bundesrat eingesehen und Nachbesserungen in die Wege geleitet. Er lieferte dem Parlament im April für die bereits angepassten Doppelbesteuerungsabkommen eine Auslegungsklausel nach, wonach die Identifikation auch auf anderem Weg als über Name und Adresse erfolgen kann. Der Nationalrat hat die Klausel bereits abgesegnet, der Ständerat entscheidet in der Sommersession.

Einen Schritt weiter
Da die nachgebesserten Bestimmungen noch nicht in Kraft sind, werden sie vom Global Forum nicht als geltende Rechtsgrundlage akzeptiert, wie das EFD weiter schreibt. Der Bericht zeige jedoch auf, dass die Schweiz bezüglich Identifizierung den internationalen Standard  bald erfüllen werde. Eine Reihe von anderen Kriterien erfüllt die Schweiz gemäss dem Bericht inzwischen vollständig.

Das Global Forum hat denn auch beschlossen, dass die Schweiz ab Ende 2012 der zweiten Phase der Überprüfung unterzogen werden soll, sofern bis dahin eine bedeutende Anzahl Abkommen nach OECD-Standard genehmigt wurde. In der zweiten Phase wird die Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches überprüft. In der ersten Phase, die für die Schweiz im Oktober 2010 begann, werden die Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch untersucht. (bru, sda)

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Audio-Beiträge:


Erste OECD-Bilanz zu Schweizer Amtshilfe. (Ruedi Mäder, 2.6.2011)
Hören (3:00)

OECD wünscht sich kürzeren Instanzenweg. (Oliver Washington, 2.6.2011)
Hören (2:09)

Dossier, Letztes Update: Samstag, 8.12.2012

Steuerstreit und Bankgeheimnis

Unter wachsendem Druck aus dem Ausland hob der Bundesrat 2009 die umstrittene Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf - zumindest gegenüber anderen Staaten. In zähen Verhandlungen geht es seither darum, welche Daten Schweizer Banken ausländischen Behörden offenlegen müssen.  Mehr


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