• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • SRF Shop
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Dossiers zu «Schweiz»
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 25. November
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 23. September
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

  • Wirtschaft:

Freitag, 20.4.2012

Steuersätze auch für Briten angehoben

Nach Deutschland ist die Schweiz im Steuerstreit auch Grossbritannien entgegengekommen. Bern hat der Forderung Londons entsprochen und das Steuerabkommen nachgebessert. Die Sätze für die Abgeltungssteuer werden angehoben.

Die beiden Vertragsparteien hätten die Steuersätze im britischen Abkommen angepasst, teilte das Finanzdepartement (EFD) mit. Die Steuersätze seien an jene im deutschen Abkommen angeglichen worden.

Steuersatz beträgt 21 bis 41 Prozent

Der Minimalsteuersatz für die Regularisierung der unversteuerten britischen Gelder auf Schweizer Konten beträgt damit 21 Prozent. Zunächst war ein Satz von 19 Prozent ausgehandelt worden. Der Maximalsteuersatz beträgt neu 41 statt 34 Prozent.

Nicht von dieser Änderung betroffen sind die in Grossbritannien wohnhaften, aber nicht ansässigen so genannten «Non-UK domiciled individuals». Für sie gilt ein Einheitssatz von 34 Prozent.

Angleichung an beste Vertragsbedingungen
Grossbritannien hatte die so genannte Meistbegünstigungsklausel angerufen. Dank dieser Klausel konnte das Land eine Angleichung an die besten Vertragsbedingungen verlangen, welche die Schweiz mit einem Staat ausgehandelt hat.

Tiefere Steuersätze sind für Österreicher vorgesehen. Sie müssen zwischen 15 und 38 Prozent der Gelder abliefern. Das EFD begründet dies mit den Besonderheiten des österreichischen Steuerrechts.

Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge hat die Schweiz mit Deutschland einen Satz von 26,375 Prozent ausgemacht. Mit Österreich wurden 25 Prozent vereinbart, mit Grossbritannien Sätze zwischen 27 und 48.

Unterschiede in den drei Abkommen
Zwischen den Abkommen gibt es auch weitere Unterschiede. So wurde im Fall von Deutschland und Grossbritannien vereinbart, dass die Banken eine Vorauszahlung in der Höhe von 2 Milliarden beziehungsweise 500 Milionen Franken leisten. Mit Österreich wurde keine Vorauszahlung vereinbart.

Inzwischen hat der Bundesrat auch die Botschaft zum Steuerabkommen mit Österreich zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sind nun die Parlamente am Zug. Die eidgenössischen Räte werden sich im Juni mit den drei Steuerabkommen befassen.

Die Abkommen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ziel ist es, dass die ausländischen Steuerbehörden die ihnen zustehenden Steuerbeträge erhalten, ohne dass die Schweiz die Personendaten der Betroffenen übermittelt. Damit bleibt das Bankgeheimnis gewahrt.

Weniger Einnahmen und höhere Kosten
Die neuen Regeln werden indes zu Einnahmeausfällen führen. Weil Geld abfliesst und damit die in der Schweiz angelegten Vermögen sinken, fallen geringere Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen an. Und auf den nachträglich legalisierten Vermögen dürfte die Verrechnungssteuer künftig vollständig zurückgefordert werden.

Der Bundesrat schätzt, dass sich die jährlichen Mindereinnahmen aus der Verrechnugnssteuer für die deutschen und britischen Vermögen auf 150 bis 210 Millionen Franken belaufen. Im Fall von Österreich rechnet er mit Mindereinnahmen zwischen 11 und 15 Millionen Franken, wie der Botschaft zu entnehmen ist. Für die Banken ist die Umsetzung der Abkommen ausserdem mit Aufwand und Kosten verbunden.

Alternative zum automatischen Datenaustausch
Der Bundesrat verweist in den Botschaften zu den Abkommen aber auch auf die Vorteile. Es sei davon auszugehen, dass die Stellung der Schweiz und ihres Finanzplatzes durch die verstärkte Kooperationsbereitschaft langfristig gestärkt werde, schreibt er. Sofern solche Abkommen mit weiteren Ländern abgeschlossen würden, könne diese Lösung eine international anerkannte Alternative zum automatischen Informationsaustausch werden.

Die Abkommen sehen auch vor, dass Banken und ihre Mitarbeitenden für ein Finanzvergehen, das vor Unterzeichnung des Abkommens begangen wurde, grundsätzlich nicht verfolgt werden. Ferner haben Deutschland, Grossbritannien und Österreich erklärt, auf den «aktiven Erwerb» von gestohlenen Daten zu verzichten.

Die Abkommen seien letztlich auch für die Banken attraktiv, schreibt der Bundesrat. Die Rechtsrisiken würden massgeblich reduziert. Hinzu komme, dass die Banken von einem vereinfachten Marktzugang profitierten.(pet, sda)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Dienstag, 20.3.2012

Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien steht

Überraschend haben die Schweiz und Grossbritannien in Brüssel das ergänzte Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Neu sind Zinszahlungen von der Vereinbarung ausgenommen. Die EU-Kommission will die Änderungen genau prüfen.  Mehr

Die Schauplätze des Steuerstreits

Dossier: Steuerstreit und Bankgeheimnis


Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


Mehr zu den Stichwörtern:

  • Bankgeheimnis
  • Schweiz-Grossbritannien
  • Steuerstreit

Schnellsuche:
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft