Ständerat sagt Nein zur Verfassungsgerichtsbarkeit
Bundesgericht in Lausanne. (Keystone Archiv)
Anders als der Nationalrat hat der Ständerat der Verfassungsgerichtsbarkeit eine Abfuhr erteilt. Die kleine Kammer lehnte eine Verfassungsänderung ab.
Heute können die eidgenössischen Räte verfassungswidrige Bundesgesetze erlassen, und die Gerichte müssen diese anwenden. Das System wurzelt im Grundsatz der Gewaltentrennung: Das höchste Gericht soll sich nicht über den Gesetzgeber stellen können.
In der Vergangenheit endeten die Verfahren oft in Strassburg, wo der Menschenrechtsgerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellte und die Schweiz zur Ordnung rief. Der Nationalrat möchte das System deshalb ändern. Doch der Ständerat will davon nichts wissen.
Rechtsstaat stärken
Mit 27 zu 17 Stimmen hat die kleine Kammer die Aufhebung des Artikels 190 der Bundesverfassung abgelehnt. Dieser hält fest, dass Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend sind.
Im Ständerat war die Änderung der Verfassung sowohl im linken als auch im rechten Lager umstritten. Aus Sicht der Befürworter würde mit der Änderung der Rechtsstaat gestärkt.
Die Gesetze würden nicht systematisch auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft, betonten sie. Die Gerichte hätten lediglich die Kompetenz, Gesetze im konkreten Fall nicht anzuwenden, wenn sie Grundrechten widersprächen.
Kein Richterstaat
Die Gegner warnten ihrerseits vor Gerichten, die politische Entscheide fällen. Am Ende überwogen diese Befürchtungen: «Ich will keinen Richterstaat», sagte Urs Schwaller (CVP/FR). «Die Gewaltentrennung ist gut austariert», stellte Martin Schmid (FDP/GR) fest.
«Wir sind stets gut damit gefahren, dass sich kein Richter über das Volk stellen kann», befand Ivo Bischofberger (CVP/AI).
Die Vorlage, die auf einer parlamentarischen Initiative beruht, geht nun zurück an den Nationalrat. (bat, sda)
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