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Schon lange bevor die Schweiz im Streit mit der OECD einlenkte und Zugeständnisse beim Bankgeheimnis angekündigte, stand der Begriff «Steuerstreit» für einen anderen Aspekt der Schweizer Steuerpolitik. Es geht hier um die kantonale Hoheit bei der Besteuerung ausländischer Holding-Gesellschaften - der EU ist diese ein Dorn im Auge.
Der Streit dreht sich vor allem um rund 20'000 ausländische Unternehmen, die in der Schweiz vom Steuerwettbewerb unter den Kantonen profitieren können. Je nach Niederlassungskanton können sie von aussergewöhnlich tiefen Steuersätzen profitieren. Nun müssen die Kantone über die Bücher - und erwägen, die Unternehmenssteuern für alle Unternehmen zu senken, was zu Milliardenausfällen bei den Steuereinnahmen führt.
Die Ausgangslage Über die Besteuerung ausländischer Holdinggesellschaften wird seit Jahren gestritten. Die Steuerrabatte, die viele Kantone solchen Firmen auf ihre im Ausland erzielten Gewinne gewähren, sind mitunter enorm: Der effektive Steuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, im kantonalen Durchschnitt liegt er aber nur bei rund 10 Prozent. In einzelnen Kantonen fallen gleich gar keine Gewinnsteuern an. Zum Vergleich: Der durchschnittliche kantonale Steuersatz für Schweizer Firmen liegt demgegenüber bei rund 21 Prozent. Mehr
Der Streit um die tiefen Steuern für ausländische Holdings schwelt bereits seit Jahren. Schon 2006 beklagte die EU-Kommission, dass einzelne Kantone Holdings begünstigten, die in der Schweiz gar nicht wirtschaftlich tätig seien. Seit 2007 ist in dieser Frage zwischen beiden Seiten ein «Steuerdialog» im Gange, bislang allerdings ohne nennenswerte Fortschritte. Mehr