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  • Die Schuldenkrise in Europa:

Beschlüsse des Gipfels vom Dezember 2011

Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Haushaltskontrolle in der EU verschärfen. Zudem werden die Instrumente für verschuldete Mitgliedsländer verbessert, auch wenn der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) vorerst nicht aufgestockt wird. Die Ergebnisse im Überblick.
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Schuldenbremse in die Verfassung
Die Euro-Staaten sollen grundsätzlich den Staatshaushalt ausgleichen. Bei aussergewöhnlichen Umständen oder schlechter Konjunktur wären Defizite aber weiterhin im Rahmen der Drei-Prozent-Grenze zulässig. Der Haushaltsausgleich wäre erreicht bei einem strukturellen - also um Konjunktureffekte bereinigten - Defizit von nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Bei Überschreiten dieser Grenze müsste ein «automatischer Korrekturmechanismus» in Gang gesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die Umsetzung in nationales Recht wachen. Der betreffende Staat soll ein wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm mit der EU-Kommission abschliessen müssen, in dem seine Reformverpflichtungen festgelegt werden.

Schärferes Sanktionsverfahren
Künftig soll auch die Einleitung des Sanktionsverfahrens bei Überschreiten der Drei-Prozent-Defizitgrenze mit nur einer qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen sein. Das ist nach dem EU-Vertrag bisher nicht möglich, noch müssen alle Staaten zustimmen. Länder, gegen die ein Sanktionsverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung läuft, sollen ein verbindliches Programm zu Reformen und Defizitabbau bei der Kommission und beim Rat abliefern.

Stärkere Kontrolle nationaler Haushalte
Die Vorschläge der EU-Kommission von Ende November, die eine stärkere Beteiligung der Behörde an der Aufstellung der nationalen Haushalte vorsieht, sollen rasch verabschiedet werden. Die Kommission kann einen veränderten Haushaltsentwurf verlangen, wenn das Budget dem Stabilitätspakt zuwider läuft.

Keine Euro-Bonds
Der vom EU-Ratspräsidenten vorgelegte Entwurf der Erklärung sah zunächst auch vor, sich einen Fahrplan zur Einführung von Euro-Bonds vorzunehmen. Diese Passage wurde aber auf Druck Deutschlands gestrichen.

Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit
Die Euro-Länder wollen von der Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik mehr Gebrauch machen. Dies ermöglicht Regelungen im Kreis der Euro-Länder, doch soll der Binnenmarkt der 27 EU-Staaten nicht untergraben werden.

Eigener Vertrag
Weil die nötige Einstimmigkeit für eine EU-Vertragsänderung nicht erreicht werden konnte, wollen die 17 Euro-Staaten noch vor März einen eigenen Vertrag schliessen. Ausdrücklich wird in der Erklärung betont, dass immer noch angestrebt werde, die Regelungen in dem EU-Vertrag zu verankern. Die Regierungen von Bulgarien, Dänemark, Litauen, Lettland, Polen und Rumänien erklärten bereits jetzt ihren Willen, dem Abkommen beizutreten.

Krisenabwehr
Der permanente Rettungsmechanismus ESM soll auf Mitte 2012 vorgezogen werden. Ursprünglich hätte er erst 2013 funktionsfähig sein und dann den gegenwärtigen Rettungsfonds EFSF ablösen sollen. Das Kreditvolumen des ESM soll wie bisher vorgesehen 500 Milliarden Euro betragen, wobei die Summe die bereits vergebenen Hilfskredite einschliesst.

Im März 2012 soll aber überprüft werden, ob ein höheres Volumen für den ESM notwendig ist. Ein Forderungsverzicht privater Gläubiger würde künftig so wie beim IWF gehandhabt. Das heisst, es wäre vom Einzelfall abhängig, ob es zu einem Schuldenschnitt kommt und nicht von vorgegebenen Regeln, wie es Deutschland ursprünglich durchgesetzt hatte.

Rolle des IWF
Die EU-Staaten wollen überlegen und innerhalb von zehn Tagen bestätigen, ob sie dem IWF über ihre nationalen Notenbanken zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 200 Milliarden Euro zur  Verfügung stellen. Von nicht-europäischen Staaten erhoffe man sich ebenfalls einen Beitrag. (ank, sda)

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