Schweiz verhängt weitere Sanktionen gegen Syrien
Asma Assad, Gattin von Präsident Bashar al-Assad. (Keystone Archiv)
Die Schweiz verhängt Strafmassnahmen gegen weibliche Angehörige des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Dessen Ehefrau Asma, dessen Mutter Anisa, Assads Schwester Bushra sowie dessen Schwägerin Manal stehen neu auf der Sanktionsliste, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilte.
Die Strafmassnahmen gegen weibliche Angehörige der Präsidentenfamilie wurden unter anderem damit begründet, dass diese vom Regime auch finanziell profitieren.
Vermögen wird eingefroren
Insgesamt stehen zwölf Namen neu auf der Liste. Diese Personen dürfen damit nicht mehr in die Schweiz reisen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren. Strafmassnahmen wurden auch gegen den Minister für Elektrizität, Imad Mohammad Deeb Chamis, den Minister für kommunale Verwaltung, Omar Ibrahim Ghalawanschi sowie mehrere Staatsminister verhängt.
Den Ministern wird vorgeworfen, dass sie direkt in die Repression gegen die Zivilbevölkerung verwickelt sind.
Sanktionen gegen Unternehmer
Ferner setzte die Schweiz mit Masen al-Tabba einen weiteren Geschäftsmann auf ihre Liste. Tabba hat gemäss dem Seco enge Beziehungen zur Familie Assad und ist unter anderem in Devisengeschäfte der syrischen Zentralbank verwickelt.
Auf des Sanktionsliste sind neu auch zwei staatliche Erdölfirmen: Die Syrian Petroleum Company und die Mahrukat Company. Mit diesem Beschluss des Bundesrates vollzieht die Schweiz einen Sanktionsbeschluss der Europäischen Union vom 23. März nach.
EU will weitere Massnahmen
Die EU wiederum hat am Montag bereits eine weitere Verschärfung ihrer Sanktionen angekündigt. Sie will gemäss EU-Diplomaten den Export von Luxusgütern an Syrien verbieten und das Ausfuhrverbot für Produkte, die für die Unterdrückung gegen die Opposition verwendet werden können, ausweiten. Formell müssen die Aussenminister diesen Beschluss noch absegnen. (bat;bru, sda)
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