Wie Schweizer Handgranaten nach Syrien gelangten
FSA-Rebell mit einer HG 85 in Aleppo. (zvg)
Erstmals gelang es dem freien Journalisten Kurt Pelda, Handgranaten aus Schweizer Produktion im Einsatz in Syrien zu filmen – auch in der umkämpften Wirtschaftsmetropole Aleppo.
«Fast jede Rebellentruppe, die ich gesehen habe, trug solche Schweizer Handgranaten auf sich. Ich habe etwa zwei Dutzend Handgranaten beider Typen bei Kämpfern gesehen und insgesamt etwa ein Dutzend Handgranaten-Kisten.» Dreiviertel der Handgranaten, die Pelda gesehen hat, seien aus der Schweiz, sagte er.
Verstoss gegen Nichtwiederausfuhrerklärung
Bereits seit längerem ist bekannt, dass die vom bundeseigenen Rüstungskonzern Ruag hergestellten Sprengkörper vom Typ HG85 und OHG92 ursprünglich mit einer bewilligten Lieferung in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gelangten.
Dass die Granaten am Schluss in den Händen von Rebellen der Freien Syrischen Armee landeten, war ein klarer Verstoss gegen die Nichtwiederausfuhrerklärung, welche die Emirate unterzeichnet hatten.
Eine gemischte bilaterale Untersuchungskommission nahm sich der Affäre an, und kurzfristig wurde ein Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial verhängt. Diese Sperre wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder aufgehoben.
Damit konnte der Flugzeughersteller Pilatus einen bereits laufenden Export in die VAE fortsetzen. Dabei geht es um 25 PC-21-Trainer im Wert von rund 500 Millionen Franken.
Geschenk an Jordanien
Recherchen zeigen nun, dass die syrischen Rebellen die Waffen nicht von den Emiraten erhielten. Vielmehr lieferten die VAE die Schweizer Granaten als Geschenk nach Jordanien. Von dort gelangten die «besten Handgranaten der Welt» (Originalton Ruag) – höchstwahrscheinlich über die Türkei – in den Norden von Syrien.
Kurt Pelda sah die Ruag-Sprengkörper bei den verschiedensten Rebellengruppen, von der türkischen Grenze bis hin zur Front in Aleppo, und er konnte auch den Waffeneinsatz im Strassenkampf filmen.
Bereits vor einem Jahr hatte die «Rundschau» aufgedeckt, wie Ruag-Gewehrmunition zu den libyschen Revolutionären im Kampf gegen Diktator Ghadhafi gelangt war. Damals hatte Katar die Munition legal bei der Ruag beschafft und sie entgegen der Nichtwiederausfuhrerklärung an die libyschen Rebellen geliefert – wegen eines «logistischen Fehlers», wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) später einsilbig wissen liess.
Katar wurde daraufhin mit einem rund halbjährigen Embargo für Kriegsmaterial belegt. Wenige Monate nach dem Ende des Lieferstopps hiess es dann Bahn frei für einen weiteren Pilatus-Grossauftrag: Katar bestellte im Juli 2012 24 PC-21 im Wert von mehr als 600 Millionen Franken.
Kein Einzelfall
Einen ähnlichen Fall wie bei den Handgranaten gab es schon 2006, als die Ruag 40 ausgediente M-109-Panzerhaubitzen der Schweizer Armee in die VAE exportierte. Die Emirate verschenkten die Panzerfahrzeuge daraufhin an Marokko, ein Land, das die Schweiz wegen des Westsahara-Konflikts nicht mit Kriegsmaterial beliefern darf.
Als die Sache aufflog, erklärten die Emirate, die Schweizer Behörden seien sehr wohl über die Absicht des Weiterexports nach Marokko informiert gewesen. In der Folge kritisierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats das Verhalten der Behörden. Immerhin belegte Bern die VAE damals mit einem einjährigen Waffenausfuhrverbot.
Zuerst habe man einen Lieferstopp von einem Jahr erlassen, dann sei es im Fall Katar nur noch ein halbes Jahr gewesen, meint Alexander Spring, Doktorand an der Universität Bern. Spring ist Ko-Autor einer Studie zum Thema, die im Auftrag des Forums für Aussenpolitik (Foraus) verfasst wurde.
Bei den Handgranaten habe Bern die Sperre sogar schon nach ganz kurzer Zeit wieder aufgehoben. Eine einheitliche Linie sei da nicht erkennbar, und die Verfahren seien intransparent, moniert Spring. (basn, sf)
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