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Dienstag, 10.7.2012

Karlsruhe verhandelt über Euro-Klagen

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. In Karlsruhe liegen jedoch zahlreiche Klagen gegen das Paket vor. Wenn diese durchkommen, hätte das verheerende Folgen für den Euro.

Die Richter entscheiden über die Eilanträge. (Archiv Keystone)

In Erwartung des deutschen Entscheids zur Eurorettung

Verstossen die Gesetze zum Eurorettungsfonds ESM und zum europäischen Fiskalpakt gegen das deutsche Grundgesetz? Das muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Beitrag aus Echo der Zeit vom Dienstag, 10.7.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Von Deutschlandkorrespondent Casper Selg

Die Klage gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt ist komplex. Das Verfassungsgericht wird darüber erst nächstes Jahr entscheiden. Was heute zur Diskussion steht, ist erst eine vorsorgliche Verfügung. Die Kläger wollen damit erreichen, dass das Gesetz gar nicht erst in Kraft treten kann.

Ein solcher Aufschub hätte zur Folge, dass der finanzstärkste Beteiligte, Deutschland, bis nächstes Jahr nicht mitmachen dürfte beim ESM Rettungsmechanismus. Damit entstünde eine enorm schwierige Situation für den Euro.

Es droht ein langwieriger Prozess
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in früheren Fällen deutlich gemacht, dass es die Grenzen des verfassungsmässig Zulässigen als längst erreicht betrachtet. Es betonte verschiedentlich, über finanzielle Mittel zu entscheiden sei die Kernkompetenz eines Parlamentes. Diese könne nicht an eine andere Instanz delegiert werden, ohne dass zuerst die Verfassung geändert und vom Volk neu genehmigt werde. Ein Prozess, der viele Jahre dauern würde.

Allgemein wird dennoch erwartet, dass das Verfassungsgericht den ESM-Beitritt fürs Erste gelten lassen werde. Das Urteil über diese vorsorgliche Verfügung wird in zwei Wochen erwartet.

Deutsches Volk entscheidet über «mehr Europa»

Letztlich geht es um die Frage, ob es für eine funktionsfähige EU nötig wird, vermehrt wichtige Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern. Damit entstünden aber zwangsläufig Elemente eines europäischen Bundesstaates.

Die so verstandene Forderung nach «mehr Europa», ist aber innerhalb der bestehenden nationalen Verfassungen kaum zu machen. Hier müssten in der Tat Grundgesetze angepasst, im Falle Deutschlands sogar in Teilen neu geschrieben werden. Darüber müsste dann aber das Volk abstimmen. (mz; fors)

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