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Dienstag, 11.9.2012

In Karlsruhe geht es um die Zukunft des Euros

Ganz Europa schaut in die südwestdeutsche Stadt Karlsruhe. Dort müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt entscheiden – und damit über nichts weniger als die Zukunft des Euros. Berlin hofft auf ein pro-europäisches Urteil.

Die Richter in Karlsruhe entscheiden über die Klagen gegen des Euro-Rettungsschirm. (Reuters)

Vor dem Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgericht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird sagen, ob der Euro-Rettungsschirm ESM mit der deutschen Verfassung in Einklang steht. Ein Nein hätte gewaltige wirtschaftliche und politische Konsequenzen.

Beitrag aus Echo der Zeit vom Dienstag, 11.9.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Deutschland und Europa blicken nach Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht in der südwestdeutschen Stadt entscheidet am Mittwoch über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt.

Davon hängt ab, ob der Bundespräsident Joachim Gauck die vom deutschen Bundestag bereits Ende Juni verabschiedeten Gesetze unterschreibt. Die Richter hatten sich für ihre Entscheidung zehn Wochen Zeit genommen.

Trotz eines weiteren Eilantrags des CSU-Politikers Peter Gauweiler blieb das Gericht bei seinem Zeitplan. Eine Gerichtssprecherin betonte, dass über Gauweilers Antrag selbst noch nicht entschieden wurde, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin aber nichts ändere.

Aufkauf von Staatsanleihen als Stein des Anstosses

Hintergrund des Gauweiler-Antrags war der Beschluss der EZB, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Damit habe sich die Beurteilung der Rettungsmassnahmen grundlegend geändert, argumentierte Gauweiler in seinem Antrag.

Der Ankauf von Staatsanleihen bringe unbegrenzte Risiken ohne jede parlamentarische Kontrolle, da Deutschland für eventuelle Verluste der EZB anteilig mit aufkommen muss.

Man rechnet mit pro-europäischer Entscheidung

Beobachter hielten ein Ja der Richter zum Rettungsschirm für wahrscheinlich, wenn auch mit Auflagen. «Unser Grundgesetz ist eine pro-europäische Verfassung. Deswegen rechne ich mit einer pro-europäischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes», sagte der deutsche Aussenminister Guido Westerwelle.

Die SPD bekräftigte ihre Kritik an den EZB-Interventionen. Sie seien undemokratisch. «Jetzt wird klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden gebilligt», meinte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. «Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit.»

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin betonte, die EZB habe gemäss ihrem Mandat unabhängig entschieden. Die Verknüpfung der EZB-Entscheidung mit dem Spruch des Verfassungsgerichts sei abenteuerlich. «Gauweilers Klage ist ein weiterer Schritt im Rahmen einer anti-europäischen Stimmungsmache», sagte Trittin.

Gauweiler treibt quer

Nach Meinung Gauweilers ist durch die EZB-Entscheidung eine «völlig neue Situation» für die Beurteilung des Rettungsschirms entstanden, weil Deutschland letztlich auch die Risiken der EZB mittragen muss. Deshalb fordert Gauweiler, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die EZB ihren Beschluss rückgängig macht. Zudem hatte er beantragt, den für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin gegebenenfalls zu verschieben, falls das Gericht die EZB-Entscheidung sonst nicht berücksichtigen könne.

«Ich gehe davon aus, dass morgen über unseren Antrag mit entschieden wird», sagte Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek. Bei dem Antrag auf Verschiebung habe es sich nur um einen Hilfsantrag gehandelt, falls eine Entscheidung bis Mittwoch nicht möglich sein sollte. «Insofern bedeutet das jetzt noch keine Vorentscheidung», sagte Murswiek.

Zahlreiche Beschwerdeführer haben Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37‘000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen haben.

Die Gegner wollen verhindern, dass der deutsche Bundespräsident den Vertrag über den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann. Die Kritiker beanstanden eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmassnahmen.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten. (wedj, dpa)

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