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Der Fiskalpakt der EU

Nicht erst im Nachhinein die Brände löschen, sondern bereits vorher dafür sorgen, dass solch grosse Löcher in den Staatskassen nicht mehr entstehen können. Das ist das Ziel des EU-Fiskalpaktes.

Der neue Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner zu strenger Haushaltsdisziplin. Das Abkommen mit dem offiziellen Namen «Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung» soll eine Wiederholung der Schuldenkrise verhindern.

25 EU-Staaten haben das internationale Abkommen beim Gipfeltreffen Anfang März 2012 in Brüssel unterschrieben. Nicht alle 27 EU-Staaten ziehen mit: Grossbritannien und Tschechien bleiben aussen vor, Irland lässt das Volk über das Abkommen abstimmen. Auch in vielen zustimmenden Staaten ist darüber eine innenpolitische Diskussion entstanden. In Kraft treten soll der Vertrag spätestens Anfang 2013.

Die Kernpunkte:

Ausgeglichener Haushalt
Die Unterzeichner streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Die Staaten führen nationale Schuldenbremsen ein und verankern sie in ihrer Verfassung oder auf vergleichbarer Ebene.

Automatisches Defizitverfahren
Verschuldet sich ein Staat zu sehr, wird automatisch ein Defizitverfahren ausgelöst. Anders als bisher können Sanktionen nur noch von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der EU-Finanzminister gestoppt werden. Liegt die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.

Klagerecht der Länder
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüft, ob die Staaten die Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen. Klagen kann nur ein anderes Unterzeichnerland, nicht aber die EU-Kommission.

Geldstrafen gegen Defizitsünder
In letzter Konsequenz kann das oberste EU-Gericht gegen Haushaltssünder des Eurogebiets eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung verhängen. Die Summen fliessen bei Euro-Ländern in den Euro-Rettungsfonds ESM, ansonsten in den allgemeinen EU-Haushalt.

Verknüpfung mit ESM
Der Sparpakt wird mit dem ständigen Krisenfonds ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben. (luek, dpa)

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