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Dienstag, 10.4.2012

Breivik ist doch zurechnungsfähig

Ein neues psychologisches Gutachten hält den norwegischen Attentäter Anders Breivik doch für zurechnungsfähig. Eine erste Beurteilung im November stufte ihn als unzurechnungsfähig ein. Breivik hatte im Juli 77 Menschen getötet.

Attentäter Anders Behring Breivik.

Massenmörder Breivik als schuldfähig beurteilt

Das erste medizinische Gutachten erachtet den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik als psychisch schwer krank, nicht haftfähig. Die Zweitgutachter kommen nun zum gegenteiligen Schluss.

Beitrag aus Rendez-vous vom Dienstag, 10.4.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

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Der geständige norwegische Massenmörder Anders Breivik ist laut einem neuen psychiatrischen Gutachten doch zurechnungsfähig für seine Taten. Das neue Gutachten wurde beim zuständigen Gericht in Oslo eingereicht.

Eine erste Beurteilung im November hatte ihn als unzurechnungsfähig eingestuft. Der rechtsradikale Islamhasser wird für den Tod von 77 Menschen verantwortlich gemacht. Der Prozess gegen ihn soll am 16. April beginnen.

«Grausam, aber notwendig»
Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag im Regierungsviertel von Oslo und bei einem anschliessenden Massaker auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Die meisten Opfer waren Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren, die auf Utøya an einem Sommerlager der norwegischen Jungsozialisten teilnahmen.

Die zuvor im etwa 40 Kilometer entfernten Oslo gezündete selbstgebaute Autobombe sollte die Polizei vor dem geplanten Massaker auf der Ferieninsel ablenken. Hier wurden acht Menschen durch die Wucht der Detonation und Trümmer getötet.

Breivik hat die Taten zugegeben. In seinem Geständnis bezeichnete der 32-Jährige die Morde als «grausam, aber notwendig». Als Tatmotiv gab der rechtsradikale Attentäter Hass auf den Islam und die in Norwegen regierenden Sozialdemokraten an. Seine Tat plante er nach eigenen Angaben neun Jahre lang.

«Verantwortlich, aber unschuldig»
Breivik selbst hat stets bestritten, geistesgestört zu sein, und stattdessen betont, er übernehme die Verantwortung für seine Taten. Er sieht sich als politischen Aktivisten. Allerdings hält er sich für nicht schuldig.

Wird Breivik für schuldfähig erklärt, könnte er im Falle einer Verurteilung ins Gefängnis kommen. Bei Unzurechnungsfähigkeit würde er dagegen vermutlich in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Die Entscheidung obliegt dem Gericht. (fors, sda/dpa)

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