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Montag, 20.8.2012

Banker mit Strafanzeige gegen Bundesrat abgeblitzt

Die Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an die US-Behörden hat für Bundesrat und Finanzmarktaufsicht vorderhand kein Strafverfahren zur Folge. Die Bundesanwaltschaft trat auf die Anzeige eines Ex-Angestellten der Bank HSBC nicht ein.

Auf die Frage, ob es rechtens war, als die HSBC Mitarbeiterdaten weitergab. (K)

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Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank HSBC ist mit seiner Strafanzeige gegen den Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht (Finma) abgeblitzt. Er hatte darin die Weitergabe von Mitarbeiterdaten an die USA kritisiert und den Behörden Verletzung des Bankgeheimnisses, nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten eines Drittstaates sowie weitere Delikte vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Montag gegenüber der SDA,. sie habe nach Prüfung der Strafanzeige Nichtannahme verfügt. Der Anwalt des ehemaligen HSBC-Angestellten, Douglas Hornung, kündigte in einem Schreiben an verschiedene Medien an, er werde Rekurs vor dem Bundesstrafgericht einlegen.

BA: Straftatbestände nicht erfüllt
Die Klage war im Juni eingereicht und Anfang August auf den Gesamtbundesrat ausgeweitet worden. Die Bundesanwaltschaft erachtet nun die fraglichen Straftatbestände als eindeutig nicht erfüllt.

Der Bundesrat hatte einige, offiziell nicht genannte Banken im April autorisiert, mit den USA im Steuerstreit zu kooperieren und Informationen zu liefern. Die Banken stehen im Verdacht, US-Bürgern bei Steuerdelikten geholfen zu haben. Ihnen droht ohne Kooperation mit den Behörden ein existenzbedrohendes Strafverfahren in den USA.

Um einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen zu können, hatten die Banken beim Bundesrat um die Bewilligung ersucht, umfangreiches Datenmaterial inklusive Korrespondenzen und Namensnennungen von involvierten Angestellten aushändigen zu können. Ohne Bewilligung wäre dies strafbar.

Denn Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzes sieht für verbotene Handlungen für einen fremden Staat, «die einer Behörde oder einem Beamten zukommen» ohne Bewilligung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Zivilverfahren im Gang
Hornung vertritt in der Affäre nach eigenen Angaben die Interessen von gut 40 ehemaligen oder gegenwärtigen Mitarbeitern von Credit Suisse, HSBC und Julius Bär. Die Banker haben in Genf und Zürich auch bereits zivilrechtliche Verfahren angestrengt. Sie befürchten Nachteile bei Auslandreisen, in der Berufsausübung und auf der Stellensuche. (bru, sda)

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Montag, 13.8.2012

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