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Montag, 27.8.2012

Auch Treuhänder verzichten auf Reisen in die USA

Nicht nur Banker verzichten aus Angst vor der US-Justiz auf Reisen in die USA: Auch manche Schweizer Anwälte und Treuhänder meiden das Land. Dies zeigt eine Anfrage beim Schweizerischen Anwalts- und Treuhänderverband.

Ein Reisender scannt seinen Schweizer Pass. (Archiv Keystone)

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Von Bundeshauskorrespondent Pascal Krauthammer

Die US-Justiz hat den Schweizer Bankern das Zittern gelernt. Jetzt sind auch die Schweizer Treuhänder beunruhigt. «Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, was die US-Justiz im Moment bietet», sagt Patrik Kneubühl, Direktor von Treuhand Suisse. Vor allem in den Kantonen mit einem starken Finanzplatz gebe es inzwischen Treuhänder, die sich nicht mehr in die USA zu reisen getrauten.

Doch nicht nur Treuhänder sind betroffen. Es gebe auch Anwälte, die derzeit auf Reisen in die USA verzichten, bestätigt Michael Hüppi vom Schweizerischen Anwaltsverband. Er gehe davon aus, dass dies Anwälte seien, die bankennah tätig seien.

Anwaltsverband will handeln
Der Anwaltsverband spricht von einer kleinen Zahl Betroffener und sieht darum keinen Anlass tätig zu werden. Der grösste Schweizer Treuhänderverband mit über 2000 Mitgliedern dagegen will handeln.

Patrik Kneubühl bereitet vor allem Sorgen, dass seine Mitglieder, die Vermögensverwalter, im Internet einsehbar sind: «Stellen sie sich irgendeine Justizbehörde vor, die nichts zu tun hat und die denkt neben dem Bankgeheimnis gibt es ja noch das Treuhandgeheimnis.»

Ob das Mitgliederverzeichnis in seiner jetzigen Form öffentlich bleibt, wird darum überprüft. «Wir haben eine interne Überprüfung eingeleitet, wie wir damit umgehen.» (fors; nab)

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Dossier, Letztes Update: Samstag, 8.12.2012

Steuerstreit und Bankgeheimnis

Unter wachsendem Druck aus dem Ausland hob der Bundesrat 2009 die umstrittene Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf - zumindest gegenüber anderen Staaten. In zähen Verhandlungen geht es seither darum, welche Daten Schweizer Banken ausländischen Behörden offenlegen müssen.  Mehr


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