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Dienstag, 4.10.2011

Unbedingte Freiheitsstrafe für Zürcher Hooligan

Nach den Ausschreitungen vom Sonntagabend im Zürcher Letzigrund ist ein 28-jähriger Hooligan zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt er vorerst auf freiem Fuss.
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Ein Zürcher Hooligan, der nach den Ausschreitungen vom Sonntagabend im Zürcher Letzigrund verhaftet wurde, soll ins Gefängnis. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten angeordnet.

Mehrfach vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat habe gegen den 28-jährigen, mehrfach vorbestraften Hooligan per Strafbefehl eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen. Dies sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht von TeleZüri.

Dem Hooligan werden einfache Körperverletzung und Behinderung der Polizeiarbeit zur Last gelegt. Der Strafbefehl sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte Bouvard. Der Beschuldigte könne diesen innert zehn Tagen anfechten.

Wieder frei
Der 28-jährige Hooligan war im Anschluss an das abgebrochene Spiel zwischen den Grasshoppers und dem FC Zürich ausserhalb des Stadions festgenommen und inhaftiert worden. Am Dienstag wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt, wie Bouvard sagte. Drei weitere Männer waren nach einer Überprüfung bereits am Sonntagabend wieder entlassen worden.

Im Gegensatz zu St. Gallen kennt der Kanton Zürich keine sogenannten Schnellrichter. In besonderen Fällen könne die Staatsanwaltschaft aber in einem Schnellverfahren per Strafbefehl Sanktionen aussprechen, erklärte Bouvard. Das sei nun im Zuge der Ausschreitungen geschehen.

Die 226. Begegnung der beiden Zürcher Stadtrivalen GC und FCZ wurde am Sonntag rund 14 Minuten vor Spielende vom Schiedsrichter abgebrochen. Auf den Zuschauerrängen war es zuvor zu Ausschreitungen gekommen. Danach kam es zu weiteren Scharmützeln in der Nähe des Stadions. (inap, sda)

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