Initiativen sollen Grundrechten nicht widersprechen
Simonetta Sommaruga. (Keystone)
Heute kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – zum Beispiel Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.
Der Nationalrat hatte vorgeschlagen, dass auch Initiativen für ungültig erklärt werden können, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung und zum Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Dem hat der Ständerat nun zugestimmt. Bei der Abstimmung stand es jedoch 20 zu 20 Stimmen. Mit Stichentscheid hat Ratspräsident für Hans Altheer für den Vorstoss entschieden.
Todesstrafen-Initiative ungültig
Ein Volksbegehren wie die inzwischen zurückgezogene Initiative zur Einführung der Todesstrafe würden künftig wohl für ungültig erklärt. Nach wie vor gültig wäre dagegen die Minarett-Initiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt. Auch die Ausschaffungs-Initiative wäre nicht betroffen gewesen.
Pirmin Bischoff (CVP) sprach von einem Kernkonflikt der direkten Demokratie. Es sei eine Operation am offenen Herzen. «Es ist wichtig, dass das Volk jederzeit die Grundfesten unseres Systems hinterfragen kann und darf», sagte Bischoff. Deshalb sollen die Grundrechte nicht eingeschränkt werden.
Für seinen Parteikollegen Stefan Engler sind die Kriterien «Kerngehalt der Grundrecht der Bundesverfassung» und «Kerngehalt des EMRK» zu schwammig. Es sei deshalb nicht praktikabel und auch nicht sinnvoll die Volksrechte zu ändern.
Frustrierend für Bürger
Dem setzte der Freisinnige Abate Fabio entgegen, dass die Gesetzgebung und das Völkerrecht immer komplizierter würden, während die Volksinitiativen inhaltlich immer einfacher werden. Die Probleme entstehen bei der Umsetzung: «Für die Bürgerinnen und Bürger ist es frustrierend, zu sehen, dass ihr Entscheid nicht umgesetzt wird».
Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem Spannungsfeld zwischen direkter Demokratie, dem Völkerrecht und der Umsetzung von Initiativen in Gesetze. Mit der Änderung würde das Initiativerecht aber nur marginal eingeschränkt. Nur ganz wenige Initiativen wären betroffen.
Vorprüfung bereits beschlossen
Bereits früher beschlossen haben National- und Ständerat, dass der Bund Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen soll. Die Bundesverwaltung soll demnach eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Besteht die Initiative die Vorprüfung nicht, soll auf den Unterschriftenbögen vermerkt werden, dass die Initiative möglicherweise mit dem Völkerrecht in Konflikt steht.
Der Bundesrat muss nun die Details zu den neuen Regeln ausarbeiten. Das letzte Wort hat das Volk, da die Verfassung geändert werden müsste. (grü; luek)
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