Pauschalbesteuerte Ausländer müssen mehr zahlen
Die SP-Ständeräte stimmen geschlossen für die Verschärfung der Pauschalbesteuerung. (Keystone)
Der Ständerat hält an der Pauschalbesteuerung von wohlhabenden, nicht erwerbstätigen Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz fest. Die Sätze der in die Kritik geratenen Besteuerung auf der Basis der Lebenshaltungskosten werden allerdings beträchtlich angehoben:
So wird die Grundlage für die Bemessung der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuern vom Fünf- auf das Siebenfache der Wohnkosten (Mietwert) erhöht. Für Personen, die im Hotel wohnen, wird neu das Dreifache des Pensionspreises und nicht mehr nur das Zweifache herangezogen.
Mindestens 400'000 Franken Einkommen sind nötig
Neu wird zugleich bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken verlangt, um überhaupt in den Genuss einer Pauschalbesteuerung zu kommen. Die Kantone können die Latte aber auch höher setzen.
Bürgerliche warnten in der Debatte mehrfach vor den negativen volkswirtschaftlichen Folgen einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Die Aufwandbesteuerung sei ein Teil der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und somit ein Wettbewerbsvorteil. Aus der geplanten Verschärfung resultierten Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken, argumentierten sie. In der Schweiz seien zudem 22'500 Vollzeitstellen mit der Pauschalbesteuerung verbunden. Nicht zuletzt träten Pauschalbesteuerte in Kantonen und Gemeinden oft als Mäzene auf.
Zusätzliche Verschärfung von links chancenlos
Die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz stellte für eine Minderheit fest, dass die Pauschalbesteuerung dem Gleichheitsgebot in der Verfassung widerspreche, ebenso dem Grundsatz, Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Die Pauschalbesteuerung diskriminiere somit auch die inländischen wohlhabenden Schweizerinnen und Schweizer. «Dass die Pauschalbesteuerung jährlich 670 Millionen Franken einbringt, macht sie auch nicht gerechter», erklärte Fetz.
Unter diesen Bedingungen sei zumindest eine weitere Verschärfung der bundesrätlichen Vorlage nötig. Der Minderheitsantrag ihres Berner Parteikollegen Hans Stöckli unterlag dann aber deutlich mit 30 gegen 11 Stimmen. Stöckli hatte ein Mindesteinkommen von 500'000 Franken, den zehnfachen Mietwert und den vierfachen Pensionspreis gefordert.
Widmer-Schlumpf relativiert Bedeutung
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass die Besteuerung nach Aufwand in den letzten Jahren immer wieder umstritten gewesen sei. Trotz aller Fragen bezüglich Gleichbehandlung und Gleichberechtigung sei aber eine Abschaffung immer wieder verworfen worden.
Die Bedeutung der Pauschalbesteuerung sei zudem in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich, betonte die Finanzvorsteherin weiter. So befänden sich 60 Prozent aller Pauschalbesteuerten heute in den Kantonen Waadt (1400), Wallis (1100) und Genf (690). Andere Kantone hätten nur ganz wenige Aufwandbesteuerte. Aus dem Kanton Zürich wiederum seien nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung durch das Volk viele ehemals Pauschalbesteuerte in andere Kantone oder ins Ausland umgezogen, gab Widmer-Schlumpf zu bedenken.
Der Ständerat verabschiedete die Vorlage mit 35 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und folgte damit vollumfänglich den Vorschlägen des Bundesrats und seiner Kommission. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. (bru;pet)
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