Kiffer büssen statt anzeigen
Busse statt Anzeige für Kiffer. (Keystone)
Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz strafbar. Das soll auch so bleiben. Ändern sollen sich aber die Sanktionen und diese sollen für die ganze Schweiz einheitlich gelten.
Wer von der Polizei beim Kiffen erwischt wird, soll neu nur noch mit einer Busse bestraft werden. Wer allerdings mehr als 10 Gramm Cannabis dabei hat oder jünger als 18 ist, muss auch künftig vor den Richter. Der Nationalrat hat diesen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes zugstimmt.
SVP: Erste Schritte zur Legalisierung
SVP und BDP plädierten vergeblich für die Rückweisung der gesamten Vorlage. Das Cannabis-Problem werde schöngeredet, wer Cannabis konsumiere, gefährde nicht nur seine Gesundheit, sondern sei schliesslich auch eine Gefahr für den Strassenverkehr.
Zudem sei die Umsetzung des Bussenmodells für die Polizei kaum praktikabel, so SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi. Von einer schrittweisen Legalisierung und einer Missachtung des Volkswillens sprach Parteikollege Thomas de Courten. Das Volk habe wiederholt die Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis abgelehnt.
Lorenz Hess (BDP) warnte davor, dass mit den Ordnungsbussen die Arbeit der Polizei bei der Drogenbekämpfung erschwert werde. Er wolle nicht die gleiche Situation wie beim Alkohol, «die haben wir nämlich nicht im Griff».
Kommissionsprecherin Jacqueline Fehr (SP) erklärte wiederholt, dass die Substanz verboten bleibe, dass es lediglich darum gehe, das Sanktionsregime zu klären. Auch dürfe der Polizist bei Unsicherheiten und Unklarheiten nach wie vor das ordentliche Verfahren wählen.
Viel Aufwand für Polizei und Justiz
Die Befürworter erinnerten daran, dass in der Schweiz zwischen 300'000 und 500'000 Menschen gelegentlich Cannabis konsumierten. «Davor kann die Politik die Augen nicht weiter verschliessen», sagte Christa Markwalder (FDP).
Die 33'000 Anzeigen pro Jahr bedeuteten sehr viel Aufwand für die Justiz und für die Polizei. «Man schiesst hier mit Kanonen auf Spatzen», erklärte FDP-Nationalrat Ignazio Cassis.
Sanktionen von Kanton zu Kanton verschieden
Ähnlich argumentierte auch Ruth Humbel für die CVP. Die derzeitige Lage sei unbefriedigend. Strafverfolgungsbehörden müssten sich auf den Handel mit Drogen konzentrieren können und sich nicht mit Gelegenheitskiffern beschäftigen. Zudem sei der Unterschied der Sanktionierungen zwischen den Kantonen gross. Das führe zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung.
Jugendliche werden weiter angezeigt
Für Jugendliche, die jünger als 18 sind, soll sich nichts ändern. Sie sollen nach wie vor angezeigt werden. Der Antrag einer Minderheit, diese Grenze bei 16 Jahren festzulegen, kam nicht durch.
Eltern von Minderjährigen müssten zudem informiert werden, wenn ihre Kinder Suchtprobleme hätten, befand die Mehrheit weiter. Ausserdem liege auch beim Alkoholverkauf die Altersgrenze bei 18 Jahren.
200 Franken Busse für alle
Zu Reden gab im Rat auch die Höhe der Busse. Hier konnte sich die Rechte knapp durchsetzen. Der Rat stimmte mit 86 zu 83 Stimmen für eine Busse von 200 Franken. Die Kommission hatte 100 Franken vorgeschlagen.
Unterlegen ist die Rechte mit dem Antrag, dass bei einer Busse das Vorleben, also allfällige frühere Taten, mitberücksichtigt werden.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Gesetz mit 111 zu 65 Stimmen zu. Die Vorlage geht nun zur Beratung in den Ständerat. (luek;bru, sda)
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