Impfzwang darf nur der Bund anordnen
Der Nationalrat gibt neu allein dem Bund die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, wenn wegen einer Epidemie eine aussergewöhnliche Lage droht.
Gelten könnte ein solches Obligatorium etwa für speziell gefährdete und exponierte Personen, die beispielsweise im Pflegewesen arbeiten. Der Rat hiess den Vorschlag des Bundesrates mit klarem Mehr, aber etlichen Enthaltungen gut.
Öffentliche Sicherheit wiegt mehr
«Es gibt einen Anspruch der Bevölkerung, sich in Krisensituationen sicher aufgehoben zu fühlen», sagte Jürg Stahl (SVP). In aussergewöhnlichen Lagen müsse die öffentliche Gesundheit höher gewichtet werden als die individuelle Freiheit.
Silvia Schenker (SP) wies darauf hin, dass das Obligatorium zum Schutz der Schwächsten in besonderen Lagen und unter restriktiven Bedingungen angeordnet würde: «Das Gesundheitspersonal muss möglichst lange die Freiheit haben, sich nicht impfen zu lassen.»
Kantone können nur empfehlen
Gesundheitsminister Alain Berset betonte, diese Massnahme sei als ultima ratio, als letzter Ausweg, vorgesehen. Im geltenden Recht sei die Bestimmung weiter gefasst, weil es keine Beschränkung auf bestimmte Personen gebe. Ein Obligatorium für Gesundheitspersonal bedeute nicht Impfzwang.
Vor allem die Grünen und ein Teil der SVP-Fraktion lehnten ein «Impfdiktat» ab, Yvette Estermann (SVP) es formulierte.
Die Kantone sollen nach dem Willen des Nationalrates Impfungen nicht mehr für obligatorisch erklären dürfen, wie es das geltende Recht vorsieht. Sie sollen Impfungen nur noch vorschlagen und empfehlen können. Die grosse Kammer folgte in diesem Punkt einem Minderheitsantrag von Vertretern von SVP, Grünen und SP.
Bund soll Massnahmen bezahlen
Ordnet der Bund beispielsweise auf internationalen Flughäfen oder in Häfen Massnahmen wie Informationen, Überwachung oder gar Quarantäne für Reisende an, soll er dafür bezahlen müssen. Eine Mehrheit aus SVP, FDP und CVP befand, Gesundheit sei eine hoheitliche Aufgabe. Die Kann- Formulierung des Bundesrates genügte ihnen nicht.
Nur gemeine Gesinnung strafbar
Die Frage, unter welchen Umständen das Verbreiten menschlicher Krankheiten unter Strafe gestellt werden soll, reduzierte der Rat auf das vorsätzliche Verbreiten von gefährlichen übertragbaren Krankheiten aus gemeiner Gesinnung. Er stimmte einem Einzelantrag von Alec von Graffenried (Grüne) zu.
Der Bundesrat und die Gesundheitskommission hatten im Vergleich zum geltenden Recht zwar weniger enge Bestimmungen vorgeschlagen, eine HIV-Ansteckung unter gewissen Umständen aber doch unter Strafe stellen wollen. Bundesrat Berset forderte, dass sich der Ständerat mit diesem Punkt noch befassen müsse.
Nach Sars und Schweinegrippe
Mit der Revision des seit 1970 geltenden Epidemiengesetzes reagierte der Bundesrat nicht zuletzt auf die Epidemie der Lungenkrankheit Sars und die Schweinegrippe-Pandemie. Künftig soll die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt sein und der Bund mehr Verantwortung erhalten.
Der Nationalrat hiess das Epidemiegesetz mit 152 gegen 4 Stimmen gut. Es geht nun an den Ständerat. (luek;bru, sda)
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