«Das ist ein politischer Entscheid»
Christoph Blocher. (Keystone)
- Donnerstag, 28.6.2012: Affäre Hildebrand: Presserat rügt «Weltwoche»
- Montag, 11.6.2012: Teilerfolg für Blocher gegen Staatsanwaltschaft
- Freitag, 27.4.2012: SNB-Bankratspräsident verteidigt Gremiumsarbeit
- Donnerstag, 26.4.2012: Immunitätskommission schützt Blocher nicht
- Mittwoch, 21.3.2012: Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher
SVP-Nationalrat Christoph Blocher ist nach eigenen Angaben nicht erstaunt darüber, dass die zuständigen Parlamentskommissionen ihn in der Affäre Hildebrand der Justiz ausliefern wollen. Es handle sich um einen politischen Entscheid, sagte Blocher am Abend vor den Medien in Bern. Der SVP-Nationalrat ist der Auffassung, in der Affäre richtig gehandelt zu haben. Deshalb sollte er auch durch die parlamentarische Immunität für alle Handlungen Schutz vor Strafverfolgung geniessen, so der Nationalrat.
Blocher stellte auch die juristische Beurteilung in Frage, auf die sich die Kommissionen bei ihrem Entscheid stützten. Gemäss dieser sind Parlamentarier erst ab dem Zeitpunkt der Vereidigung durch die Immunität geschützt. Es handle sich nicht um ein richtiges Gutachten, sagte Blocher.
Es geht bislang nur um den 3. Dezember
Nach der Immunitätskommission des Nationalrats hatte am Abend auch die Rechtskommission des Ständerats entschieden, dass Blocher sich einem Strafverfahren in der Affäre Hildebrand stellen muss.
Allerdings geht es dabei zunächst nur um jene Handlungen Blochers vor seiner Vereidigung als Nationalrat - konkret um ein Treffen mit dem Informatiker der Bank Sarasin, der als Informant fungierte, und Anwalt Hermann Lei. Dieses hatte am 3. Dezember in Blochers Haus in Herrliberg stattgefunden. Damals war es nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses gekommen, weil Bankunterlagen des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand weitergegeben wurden.
Nationalratskommission erneut am Zug
Uneins sind sich beide Kommissionen, ob Blochers Immunität auch für Handlungen nach seiner Vereidigung aufgehoben werden soll. Die Nationalratskommission war zum Schluss gekommen, dass Blocher für Handlungen in der Affäre Hildebrand nach der Vereidigung Immunität geniesst und hatte sich dagegen ausgesprochen, diese aufzuheben.
Die Ständeratskommission beurteilt den Fall anders: Aus ihrer Sicht sind auch die Handlungen nach der Vereidigung nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Dies hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht über die Nationalbank wahrzunehmen, begründet die Kommission ihren Entscheid. Nun muss sich erneut die Immunitätskommission des Nationalrates mit der Frage befassen.
Setzt sich die Ständeratskommission durch, muss sich Blocher auch für die Weitergabe von Informationen an die Medien verantworten. Konkret geht es dabei um Vorfälle vom 27. Dezember, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft ebenfalls für strafwürdig hält. Damals soll Blocher versucht haben, Lei dazu anzustiften, die Bankunterlagen Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten. (ank, sda)
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